Das Thema der Preiserhöhung bei Drillisch zum 1.5.2017, im Kern für die günstigen winSIM Allnet-Flats, die 2016 für 6,99 € ins Rennen geschickt wurden, sorgt für Wirbel. Aber auch Tarife, die für 3,99 € in den Markt geschickt wurden (winSIM LTE Mini 1000) scheinen betroffen. (Denn nicht nur Neukunden müssen jetzt mehr für einen winSIM-Tarif ausgeben (die Grundgebühr stieg ja von 6,99 € auf 7,99 €, seit Kurzem mit weniger Leistung als zuvor), sondern auch Bestandskunden.
Derzeit verschickt Drillisch für die Marke winSIM Schreiben, in denen eine Preiserhöhung zum 1. Mai 2017 angekündigt wird. Hintergrund ist hier die Kostensteigerung auf Anbieterseite durch Eintritt der neuen EU-Roamingverordnung ab 15.6.2017, die ja beschlossene Sache ist.
Was steckt hinter der Drillisch-Preiserhöhung für winSIM?
In dem Schreiben an die winSIM-Bestandkunden heißt es zur Erklärung:
»[… ] ab Mitte Juni können Sie Ihren Tarif in allen 28 Ländern der Europäischen Union so nutzen wie in Deutschland. Die bis dahin geltenden EU-Aufschläge fallen weg. Sie telefonieren und surfen mobil ohne Mehrkosten. Allerdings steigen auch bei winSIM verschiedenste Kosten. […] Der Preis für Ihren Mobilfunktarif mit Rufnummer […] erhöht sich ab dem 01.05.2017 um 2 Euro pro Monat […]«

Was EU-intern als »Verbraucher-Fest« gefeiert wird, bekommt somit für den ein oder anderen winSIM- bzw. Drillisch-Kunden eine unangenehme Wendung in Form der konkrten winSIM-Preiserhöhung. Wobei allgemein ja eh davon auszugehen war, dass Mobilfunktarife durchs Roaming im Jahr 2017 erst einmal wieder preislich anziehen werden.
Das Argument, das für die Preisanpassung verantwortlich sein soll, ist durchaus plausibel. Denn wer einmal schaut, welche Kosten sich Mobilfunkanbieter da für 1GB Datennutzung gegenseitig in Rechnung stellen können, wird verblüfft sein: zu Beginn 7,70 Euro pro Gigabyte sind hier möglich − das kann ein 6,99-Euro-Tarif mit 2GB Datenvolumen ja gar nicht aus den monatlichen Gebühren auffangen. Dafür sollten Sie ebenfalls bedenken: Nicht ständig wird ein Mobilfunktarif von winSIM im EU-Ausland genutzt, die Kosten sind ja nur theoretischer Natur.
Aber da man sie eben (vor allem zu Beginn) nicht kalkulieren kann und zudem Roamingaufschläge (als Hemmnis für Verbraucher als auch als Einnahmen für die Mobilfunkanbieter) wegfallen, agiert Drillisch hier wohl sehr vorsichtig − was angesichts der Discount-Preise verständlich ist.
WinSIM-Kunden werden das anders sehen. Schließlich war die Einführung der EU-Roamingkostenfreiheit ja schon seit längerer Zeit auf dem Prüfstand, das Inkrafttreten ab 15.6.2017 galt auch schon im Vorjahr als sehr wahrscheinlich. Trotzdem hielt man die Preise weiterhin sehr niedrig. Die Konsequenz wäre hier wohl gewesen, bereits wesentlich früher eine Preiserhöhung durchzuziehen.
Welche Drillisch-Tarife und Marken sind von der Preiserhöhung betroffen?

Nun geht es also mit der winSIM LTE All einem der günstigsten und besten Handytarife in Deutschland an den Kragen. Und ob das erst einmal nur der Anfang ist?
Denn auch weitere Tarifmarken von Drillisch, so z.B. simply, DeutschlandSIM, smartmobil oder PremiumSIM, konnten in den letzten Monaten mit teilweise sensationellen Preisen brillieren. Folgt auch hier in den nächsten Wochen bis zum 15.6.2017 noch eine Korrektur?
Wir haben derzeit nur von der winSIM-Preiserhöhung Wind bekommen. Es ist aber eben durchaus gut möglich, dass noch weitere Tarife und Tarifmarken folgen. Allerdings sollten Sie bedenken: WinSIM ging 2016 zum Preiskracher-Preis von 6,99 € ins Rennen, während andere Drillisch-Marken zwar nach wie vor günstig, aber nicht so extrem billig und preisaggressiv agierten.
Ob nun wirklich eine Drillisch-Welle an Preiserhöhungen folgt, ist mehr als fraglich. Nur für die preissensibelsten Angeboten und Aktionen der letzten Wochen und Monate wird dies wohl der Fall sein, so unsere Prognose.
Ist die Drillisch-Preiserhöhung für winSIM rechtens?
Da unsere Hauptaufgabe darin besteht, Handytarife zu vergleichen, bewegen wir uns hier juristisch eher unsicher. Und können das einfach nicht sicher sagen. Wir versuchen es aber mal mit einer Interpretation. Grundsätzlich bieten die AGB (z.B. bei winSIM) unserer Meinung nach durchaus eine Grundlage für die Veränderungen, die Drillisch vorhat: »[…] aufgrund von behördlichen oder gerichtlichen Entscheidungen, wie z.B. der Bundesnetzagentur« (AGB X.2.) kann eine Preisanpassung vorgenommen werden, heißt es dort.

Nun mag man sicherlich streiten, ob man das Inkrafttreten eben nicht schon wesentlich früher auf dem Zettel hätte haben können. Aber wie bereits erwähnt: Das hätte vermutlich schon eine viel frühere Preiserhöhung zur Folge gehabt.
Der laut inside-handy.de vorgetragene Grund steigender Energie- und Personalschulungskosten (auf Nachfrage der Redaktion) passt hingegen nicht so wirklich zur Haupt-Thematik des EU-Roamings, das in vorderster Front auftaucht. Grundsätzlich darf man auch in keinster Weise vergessen: Jede Preiserhöhung wird erst einmal zu negativem Kunden-Feedback führen.
Für fraglich halten wir hingegen aber schon das Verfahren, dass man nicht ausdrücklich der Preiserhöhung zustimmen muss, sondern dies implizit erfolgt, wenn man nicht kündigt. Also dass man sich nicht noch einmal das Einverständnis einholen muss, hinterlässt schon einen faden Beigeschmack. Auch wenn das rechtlich erlaubt sein sollte, ist es alles andere als verbraucherfreundlich. Und bedarf mal dringend einer Überarbeitung durch den Verbraucherschutz.
Können Sie der Drillisch-Preiserhöhung bei winSIM widersprechen?
Ja, das Recht auf Widerspruch haben Sie natürlich, da sich ja ein wichtiger Tarifbestandteil − der Preis − verändern soll. Agieren Sie nicht, gilt die Preiserhöhung als akzeptiert. Sollten Sie widersprechen, stehen Ihnen dafür einfache Mittel und Wege zur Verfügung:
»Sind Sie nicht einverstanden, können Sie Ihren Widerspruch bis einschließlich 30.04.2017 über den Menüpunkt ›Widerspruch‹ in Ihrer persönlichen Servicewelt einlegen.«
Der Widerspruch ist bei Drillisch (hier: winSIM) also kinderleicht.
- Sie loggen sich in die winSIM-Servicewelt ein.
- Unter »Mein Vertrag« finden Sie den Eintrag »Widerspruch«. Klicken Sie darauf.
- Es erscheint eine Mitteilung: »Sofern Sie mit der Tarifanpassung nicht einverstanden sind, haben Sie die Möglichkeit, der Änderung zu widersprechen.«
- Klicken Sie auf den Button »Weiter« − aber nur, wenn Sie den Widerspruch einreichen wollen.
- Es öffnet sich ein Abfrage-Fenster. Wollen Sie wirklich widersprechen? Drillisch weist auf die Konsequenzen (ein wenig einschüchternd) hin: »Bitte beachten Sie, dass wir uns im Fall des Widerspruchs eine Kündigung Ihres Vertrags vorbehalten.«
Das sollten Sie tatsächlich bedenken: Wenn Sie an dieser Stelle widersprechen, sollten Sie mit einkalkulieren, dass Ihnen Drillisch zum Ende der vereinbaren Vertragslaufzeit (24 Monate oder ein Monat, je nach Tarif unterschiedlich) kündigt. Denn auch ein Mobilfunkvertrag gilt für beide Vertragsparteien gleichermaßen, auch der Mobilfunkanbieter kann Ihnen kündigen.
Problem mit dem Widerspruch: Funktioniert der Online-Widerspruch technisch (noch) nicht?
- Wir haben trotzdem mal einen kurzen Test gemacht, und siehe da: Noch funktionierte der Widerspruch technisch nicht (Fehlermeldung: »Die Funktion steht momentan nicht zur Verfügung. Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt nochmal. Besteht die Einschränkung über einen längeren Zeitraum, wenden Sie sich bitte an die Kundenbetreuung.«)
Könnte natürlich eine raffinierte Methode sein, um den Widerspruch zu erschweren. Kann aber andererseits auch nur Zufall oder eben ein echtes technisches Problem sein. Wir können das mit einer(!) Stichprobe nicht eindeutig sagen.
Was passiert, wenn ich der Drillisch-Preiserhöhung für winSIM widerspreche?
Wie bereits im vorherigen Abschnitt erwähnt und wie es Ihnen auch Drillisch unmittelbar online noch einmal erklärt: Der Mobilfunkanbieter kann Ihnen den Vertrag zum Ende der Laufzeit tatsächlich kündigen. Bei einem 24-Monats-Vertrag wäre dann also nach zwei Jahren Schluss, bei einem Handyvertrag ohne Laufzeit wesentlich früher.
Noch einmal klipp und klar: Es ist nicht sicher, dass Ihnen gekündigt wird. Der Anbieter hätte aber die Option, so zu verfahren, wenn er möchte. Wir halten eine Kündigung infolge des Widerspruchs im konkreten winSIM-Fall allerdings für wahrscheinlich.
Sie müssen aber keine Sorgen haben: Der Vertrag wäre erst dann beendet, wenn die vereinbarte Laufzeit bei Abschluss endet:
»Übt der Kunde sein Widerspruchsrecht aus, wird der Vertrag bezüglich der einzelnen vom Widerspruch umfassten Regelungen zu den bisherigen Geschäftsbedingungen bis zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit fortgesetzt.«
Ob Drillisch Ihnen den winSIM-Tarif nun wirklich kündigt oder nicht, selbst wenn Sie der Preiserhöhung widersprochen haben, könnte auch davon abhängen, wie viele Kündigungen auf diese Weise zustande kämen. Also genauer gesagt, wie hoch der Druck des Kundenverlusts ist.
Bedenken Sie: Um Neukunden zu gewinnen, investiert der Anbieter ja in Werbung, hat bestimmte Akquisitionskosten. Kommt es massenhaft zu Widersprüchen, deren Konsequenz die Kündigung des Handyvertrags wäre, müssten sich zahlreiche Nutzer ja auch die Suche nach neuen Anbietern machen. Gerade für ein börsennotiertes Unternehmen wie Drillisch spielen Kundenzahlen aber eine Rolle: Wie sollte man Investoren bei so günstigen Preisen einen starken Rückgang von Mobilfunkkunden erklären?
Mit Blick auf den Börsenwert, den Verlust der Kunden an Wettbewerber und die noch nicht einzuschätzende Roamingkosten-Entwicklung für Mobilfunkprovider könnte man auch erst einmal abwarten, welches Szenario am ehesten lohnt. Eine sofortige Kündigung bei Widerspruch halten wir daher für unwahrscheinlich.
Ich habe noch keine Nachricht von Drillisch erhalten: Bleibt alles beim Alten?
Wenn Sie nun aufgrund der Diskussionen im Netz ebenfalls eine Preiserhöhung Ihres Drillisch-Tarifs »befürchten« sollten, aber noch kein Schreiben erhalten haben, bedeutet das nicht, dass »Entwarnung« zu vermelden ist. Wir spekulieren darauf, dass erst einmal einige wenige Kunden die Preiserhöhung zum 1.5.2017 angekündigt bekommen, um vielleicht auch die allgemeine Resonanz zu testen. Denn wer weiß schon vorher genau, wie viele Kunden widersprechen? Und wie viele die Erhöhung einfach akzeptieren?
Außerdem: Die EU-Roamingverordnung tritt zum 15.6.2017 in Kraft. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass man nicht nur einmal zum 1.5.2017, sondern auch noch zum 1.6.2017 eine weitere Möglichkeit hätte, um Tarife umzustellen.
Unser Bauchgefühl sagt uns: Wer bis Ende Mai kein Schreiben erhalten hat, wird wohl zu alten Konditionen seinen Mobilfunktarif weiterhin nutzen können. Aber wie gesagt: Das ist nur unsere Einschätzung und somit Spekulation.
Linktipps:
- teltarif.de (Beitrag mit zahlreichen Kommentaren)
- MyDealz