Schon seit einiger Zeit sind Drohnen immer beliebter. Jetzt soll die Drohnen-Kennzeichnungspflicht auch rechtlich für klare Regelungen sorgen.

Neben der Kennzeichnungspflicht für Drohnen gilt ein ganzes Bündel an Regelungen, an die sich Drohnen-Besitzer in Zukunft halten müssen. Dazu zählen neben dem Kennzeichen (= Drohnen-Plakette) auch eine Art Führerschein für Drohnen-Piloten sowie eine genaue Definition, in welchen Gebieten Drohnen überhaupt aufsteigen dürfen.
Besonders einfach haben es dabei alle, die eine Drohne mit einem Gewicht von unter 2 Kilogramm besitzen. Komplexer und umfangreicher sind die Gesetze dagegen, wenn Sie eine Drohne mit mehr als zwei oder sogar mehr als fünf Kilogramm Gewicht nutzen wollen.
Was es mit der Drohnen-Kennzeichnungspflicht auf sich hat, wer eine Flugerlaubnis benötigt und wo Sie einen Führerschein oder Flugschein herbekommen, haben wir in dieser Übersicht zusammengestellt.
Wenn Sie es genau wissen wollen: Alle wichtigen Adressen und Infostellen haben wir ganz unten für Sie verlinkt.
Drohnen Kennzeichnungspflicht ab 1.10.2017: Plakette für alle Drohnen ab 250 Gramm
Auf der Plakette müssen Name und Adresse des Drohnen-Eigentümers ausgewiesen sein. So heißt es beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI):
Alle Flugmodelle und unbemannten Luftfahrtsysteme ab einer Startmasse von mehr als 0,25 kg müssen künftig gekennzeichnet sein, um im Schadensfall schnell den Halter feststellen zu können. Die Kennzeichnung erfolgt mittels Plakette mit Namen und Adresse des Eigentümers.
Drohnen Kennzeichnungspflicht: Woher bekomme ich eine Plakette?
Ein einfacher Zettel reicht für die Kennzeichnung nicht aus, denn die Plakette muss sicher befestigt sein und natürlich wind- und regensicher sein. Die Beschriftung muss zudem dauerhaft und feuerfest sein, so jedenfalls das BMVI in einer detaillierten Erklärung.
Plaketten für Drohnen und Flugmodelle bietet zum Beispiel der Bundesverband Copter Piloten an. Diese orientieren sich an den gesetzlichen Vorgaben, die ab 1.10.2017 gelten. Für Mitglieder im BVCP gibt es das Stück ab 4,50 Euro, Nicht-Mitglieder zahlen pro Drohnen-Plakette mindestens 6,50 Euro.
Drohnen Kenntnisnachweis: Führerschein ab 1.10.2017 für Drohnen ab 2 Kilogramm

Ebenfalls ab Oktober müssen Drohnen-Piloten einen Kenntnisnachweis erbringen. Dabei handelt es sich um eine Art von Führerschein oder Flugschein. Der Kenntnisnachweis ist für Drohnen ab zwei Kilogramm Gewicht erforderlich.
Wenn Sie Ihre Drohne auf einem Modellflugplatz betreiben, ist kein Nachweis erforderlich. Ansonsten haben Sie die folgenden Möglichkeiten, Ihre Kenntnisse rund um den Drohnen-Betrieb nachzuweisen:
Der Nachweis erfolgt durch a) gültige Pilotenlizenz, b) Bescheinigung nach Prüfung durch eine vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannte Stelle (auch online möglich), Mindestalter: 16 Jahre c) Bescheinigung nach Einweisung durch einen Luftsportverein (gilt nur für Flugmodelle), Mindestalter 14 Jahre.
Der Kenntnisnachweis ist jeweils fünf Jahre lang gültig, muss also regelmäßig erneuert werden.
Drohnen-Verbot: Welche Gebiete dürfen nicht überflogen werden?

Grundsätzlich sind einige Gebiete komplett ausgenommen. Dort dürfen Sie keine Drohnen betreiben.
Das sind:
- Flughöhen ab 100 Metern (Erlaubnis erforderlich)
- außerhalb der Sichtweite
- Wohngrundstücke
- Bundes- und Landesbehörden, Verfassungsorgane
- Kontrollzonen von Flugplätzen
- Industrieanlagen
- Naturschutzgebiete
- Einsatzorte von Polizei und Feuerwehr, Krankenhäuser, Gefängnisse
- Menschenansammlungen
- Verkehrswege (Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen, Bahnanlagen)
Gibt es eine Drohnen-Versicherungspflicht?
Grundsätzlich greift bei Drohnen nicht die Privat-Haftpflichtversicherung.
Laut BMVI gilt für Drohnen:
Unbemannte Luftfahrtsysteme und Flugmodelle unterliegen bereits heute – wie alle Luftfahrzeuge – den Regelungen über die Haftpflicht für Drittschäden nach den §§ 33 ff. LuftVG. Da es sich jeweils um den Betrieb eines Luftfahrzeugs handelt, sind Unfälle, die von sog. Drohnen verursacht werden, in der Regel nicht über die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt. Vielmehr ist eine sog. Halter-Haftpflichtversicherung erforderlich.
Quellen und Linktipps:
- Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz mit Luftverkehrsordnung (LuftVO)
- Bundesverband Copter Piloten mit Plaketten für Flugmodelle
- Zusammenfassung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur zum Drohnen-Betrieb
- BMVI mit Flyer und FAQ zum Drohnen-Betrieb (beides als PDF abrufbar)
- Details zur Quadrocopter-Genehmigungspflicht bei Wikipedia