
Zusatzkosten auf der Handyrechnung: Ungewollt können durch Abofallen hohe Zusatzgebühren von sogenannten Drittanbietern entstehen. Das kann recht schnell gehen: Zum Beispiel, indem Sie im mobilen Internet auf einen Link oder auf eine Werbeanzeige klicken.
Laut ZDFzoom (Bericht vom 31.5.2017, siehe unten) tappt jeder achte Smartphone-Nutzer in die Abo-Falle, was zu Schäden in 3-stelliger Millionenhöhe führt.
Mittlerweile wirkt der Gesetzgeber dem entgegen.
So können Sie die sogenannte Drittanbietersperre einrichten und sich damit vor der Smartphone-Abzocke schützen.
Was Sie über WAP-Billing und Drittanbietersperren wissen sollten und wie Sie eine Sperre einrichten, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Drittanbietersperre einrichten: So klappt es bei den Netzbetreibern und Providern
Laut Telekommunikationsgesetz sind alle Mobilfunkanbieter dazu verpflichtet, eine Drittanbietersperre einzurichten. Die Sperre ist jedoch nicht bei allen Handyanbietern voreingestellt, wie es Verbraucherschützer nun schon seit einiger Zeit fordern. Um die Drittanbieter-Sperre zu aktivieren, wenden Sie sich direkt an Ihren jeweiligen Handy-Anbieter. Wie es bei der Telekom, bei Vodafone, bei der Telefónica und bei weiteren Anbietern wie mobilcom-debitel und Drillisch funktioniert, verraten wir Ihnen in den folgenden Abschnitten.
Berücksichtigen Sie jedoch: Wenn Sie alle Drittanbieter sperren lassen, dann können Sie gewünschte Dienstleistungen nicht mehr über die Handyrechnung begleichen. Dazu gehören zum Beispiel Fahrkartenkäufe für Bus und Bahn per App oder auch der Kauf von Eintrittskarten oder von Parkscheinen. Wenn Sie diese Dienstleistungen gelegentlich nutzen, sollten Sie also kein generelles Verbot aussprechen. Bei einigen Mobilfunkanbietern können Sie selbst wählen, welche Art von Dienst Sie sperren wollen. Das funktioniert aber nicht immer.
In dieser Liste folgen nur die größten Mobilfunkanbieter. Da die Drittanbietersperre jedoch gesetzlich vorgeschrieben ist, können Sie auch bei den übrigen Unternehmen eine Sperre schalten lassen. Wenden Sie sich am besten direkt an den Kundenservice Ihres Handy-Anbieters. Zum Beispiel an 1&1 Mobilfunk, an klarmobil oder an congstar.
Drittanbieter deaktivieren: Telekom
Sie haben die Möglichkeit, eine Drittanbietersperre per Telefon-Hotline oder über Ihr Telekom-Kundencenter einzurichten. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Nachrichten-Dienste, Börsenkurse, Horoskope, Chats oder Spiele. Aber auch Erotik-Dienste können Sie sperren lassen. Entweder lassen Sie einzelne Arten von Anbieter abschalten oder Sie deaktivieren grundsätzlich alle Drittanbieter-Dienste. Das funktioniert entweder telefonisch über die Hotline 0800 330 2202 oder über das Online-Kundencenter. Wichtig: Dies gilt nur bei Tarifen, die Sie direkt beim Netzbetreiber Telekom abschließen. In Tarifen im Telekom-Netz von anderen Anbietern müssen Sie die Sperre beim jeweiligen Anbieter in Auftrag geben.
Hinweis: Wie die Stiftung Warentest berichtete, will sich die Telekom nach einer Rüge der Marktwächter in Zukunft selbst um Beschwerden bei Drittanbieter-Abos kümmern. Bislang hatte der Netzanbieter (wie alle anderen Provider übrigens auch) darauf verwiesen, sich an den jeweiligen Drittanbieter zu wenden, um unerwünschte Abonnements zu deaktivieren. In Zukunft können Sie sich direkt an die Telekom wenden.
Drittanbieter abschalten: Vodafone
Auch Vodafone als Netzbetreiber ermöglicht das Abschalten von Drittanbieterdiensten. Dabei können Sie jedoch nicht zwischen einzelnen Anbietern oder Arten von Dienstleistungen unterscheiden. Stattdessen richten Sie die Drittanbietersperre grundsätzlich für alle Nicht-Vodafone-Leistungen ein.
Das funktioniert entweder mithilfe Ihrer Login-Daten über das Vodafone-Kundencenter unter dem Punkt mobiles Bezahlen. Oder Sie nutzen die Handy-Kurzwahl 1212 beziehungsweise die 220 0229, wenn Sie einen Vodafone Callya Tarif (Prepaid) nutzen. Als letzte Alternative können Sie auch die Vodafone-App für die Sperrung nutzen. Und zwar in den Optionen. Die Sperrung der Drittanbieter erfolgt innerhalb von drei Werktagen.
Drittanbietersperre aktivieren: o2 / E-Plus (Telefónica)
Über die Telefónica können Sie die Drittanbietersperre für Verträge beim Netzbetreiber o2 oder beim ehemaligen Netzbetreiber E-Plus (Base, von der Telefónica übernommen) einrichten. Über die Hotline 01804 05 52 22 beziehungsweise über die Kurzwahl 55222 (kostenlos) direkt aus dem o2-Netz. Kostenlos ist die Einrichtung der Drittanbieter-Sperre außerdem über das Online-Kundenkonto, den o2 Live-Chat oder über das Forum von o2.
Die Sperre ist entweder grundsätzlich für alle Drittanbieter oder nach Kategorie möglich. Sie können zum Beispiel Nachrichten, Spiele und andere Dienstleistungen aus der Rubrik Unterhaltung sperren lassen. Weitere Rubriken sind Spenden, Tickets (zum Beispiel für den öffentlichen Nahverkehr oder Eintrittskarten) sowie Erotik-Dienste. Unter App-Stores sperren Sie zum Beispiel iTunes oder den Google Play Store. In diesem Fall können Sie keine kostenpflichtigen Apps mehr über die o2-Rechnung bezahlen. Möchten Sie zum Beispiel weiter Fahrkarten per App kaufen, dann aktivieren Sie die Drittanbietersperre in allen übrigen Rubriken. Gestatten aber den Zugriff von Drittanbietern in der Rubrik Tickets.
Drittanbieter blockieren bei Drillisch (DeutschlandSIM, winSIM, simply)
Praktisch: Die Drittanbietersperre ist bei den Tarifmarken des Unternehmens Drillisch bereits aktiviert. Sie müssen eine Sperre also nicht selbst einrichten, wenn Sie Kunde bei DeutschlandSIM, winSIM, PremiumSIM, discoTEL, simyo, simply oder bei einer anderen Marke von Drillisch sind. Wenn Sie aber zum Beispiel Ticket-Services nutzen möchten, können Sie die Drittanbietersperre wieder aktivieren lassen. Und zwar über den Kundenservice. Am einfachsten über den Login in Ihrer Servicewelt.
Drittanbietersperre einrichten bei der mobilcom-debitel
Haben Sie einen Handyvertrag über mobilcom-debitel abgeschlossen? Dann wenden Sie sich an den telefonischen Kundenservice. Diesen erreichen Sie am besten über das Festnetz. Wählen Sie die (0) 40 5555 41 000 und nennen Sie dem Kundenservice Ihr Anliegen. Für Anrufe werden die Gebühren Ihres Festnetzanbieters fällig. Wenn Sie die Kurzwahl 22240 über Ihr Handy nutzen, zahlen Sie pro Anruf jeweils 99 Cent.
Drittanbietersperre nutzen: FAQ zum Schutz vor Abo-Fallen
Haben Sie weitere Fragen? In den folgenden Abschnitten haben wir die wichtigsten Antworten zur Drittanbietersperre und zum Schutz vor Abofallen zusammengetragen.
Was ist ein Drittanbieter?
Als Drittanbieter werden Unternehmen bezeichnet, die Handy-Dienstleistungen anbieten und dabei über den Handy-Tarifanbieter abrechnen. Die Dienstleistungen stammen dabei nicht vom Tarifanbieter selbst. Sondern von einem dritten Unternehmen, dem Drittanbieter. Der eben auch die Zahlungen erhält. Viele Drittanbieter-Dienste können Sie woanders auch kostenlos nutzen. Es kann sich dabei zum Beispiel um kostenpflichtige Nachrichten-Dienste, Horoskope, Gewinnspiele oder Börsendienste handeln. Auch hinter mobilen Chat-Programmen, Spielen und Klingelton-Abos stecken Drittanbieter.
Auf der anderen Seite ist es aber auch möglich, elektronische Fahrscheine für Bus und Bahn, Eintrittstickets für unterschiedliche Veranstaltungen oder aber Parktickets über das Handy zu kaufen und zu bezahlen. Auch dabei handelt es sich um Drittanbieter-Dienste.
Was bedeutet WAP-Billing? Warum zahle ich überhaupt Geld an meinen Tarifanbieter?
WAP-Billing ist der Fachbegriff für Zahlungen von Leistungen über die Mobilfunkrechnung. Nutzen Sie das mobile Internet, dann kann ein Drittanbieter Sie anhand Ihrer SIM-Karte beziehungsweise Ihrer Handynummer identifizieren – und dann die Kosten für ein Abo oder eine Dienstleistung über die Mobilfunkrechnung abrechnen.
Warum überhaupt einen Umweg über den Tarifanbieter gehen? Nun, das ist im Prinzip recht einfach: Abgerechnet werden Drittanbieter-Anwendungen erst auf der Mobilfunkrechnung, also zum Monatsende. Einen Mobilfunkvertrag haben Sie schon. Wenn Sie Bustickets oder Veranstaltungskarten kaufen möchten, ist dann eine Extra-Anmeldung mit der Hinterlegung von Konto- oder Kreditkartendaten nicht erforderlich: Der fällige Betrag wird einfach über die Handyrechnung eingezogen. Der Mobilfunkanbieter behält dabei einen Teil des Betrags, sozusagen zum Bereitstellen der »Infrastruktur«.
Das kann praktisch sein. Doch auch Abonnements lassen sich über das WAP-Billing recht einfach verstecken. Denn abgerechnet wird nicht sofort, sondern erst zum Monatsende und versteckt über die Rechnung. Oft werden Abos nicht als solche ausgewiesen, sondern tauchen unter Bezeichnungen auf, die nicht ganz einfach zuzuordnen sind. Wer die Handy-Rechnung nicht genau im Auge behält, merkt also vielleicht erst nach einiger Zeit, dass er ein kostenpflichtiges Abo abgeschlossen hat.
Welche Abo-Fallen können am Handy entstehen? Was bedeutet Smartphone-Abzocke?
Es gibt unterschiedliche Drittanbieter, die zur Abofalle werden können. Mit Verbreitung der ersten Handys waren Klingeltöne und Spiele die am weitesten verbreitete Abofalle. Heute können Kosten vor allem durch Apps oder über Werbebanner in Apps oder auf mobilen Internetseiten entstehen. Das Abo lässt sich per Fingertip – meistens unbewusst – abschließen. Dabei kann es sich um verschiedene Nachrichten-Dienste (Börse, Horoskope), Spiele und Klingeltöne, aber auch Erotik-Angebote oder Gewinnspiele (zum Beispiel für die Eintragung auf sogenannten Gewinnspiel-Listen) handeln.
Hinweis: Weitere Handy-Kostenfallen stellen wir in einem eigenen Beitrag zusammen.
Abgerechnet wird oft wöchentlich, sodass am Monatsende häufig hohe Beträge zusammenkommen. Gerade, wenn das Abo unbeabsichtigt abgeschlossen wurde, sehr ärgerlich.
Das ZDF hat sich im Mai 2017 dem Thema Smartphone-Abo-Falle gewidmet. Hier der Clip zum Bericht, einen Link zur ausführlichen Reportage bei ZDFZoom finden Sie weiter unten.
Wie funktioniert die Drittanbietersperre?
Die Drittanbietersperre deaktiviert die sogenannten Drittanbieter-Leistungen. Mit eingerichteter Drittanbietersperre können also keine Zusatzkosten über die Handyrechnung entstehen: Abgerechnet darf dann nur der Handy-Anbieter und nur das, was Sie verbrauchen (also Ihre vertraglich vereinbarte Grundgebühr, vertelefonierte Minuten, verbrauchte SMS und weitere Handy-Leistungen). Prinzipiell schließen Sie also Abofallen mithilfe der Drittanbietersperre aus und schützen sich damit vor versteckten und unbeabsichtigten Zusatzkosten.
Aber eben nur, wenn die Kosten über die Mobilfunkrechnung anfallen: Haben Sie eine Bankverbindung hinterlegt oder Ihre Adressdaten angegeben, sind zum beispiel Abbuchungen per Lastschrift möglich. Oder es flattert eine Rechnung ins Haus.
Wie kann ich eine Drittanbietersperre einrichten?
Die Drittanbieter-Sperre richten Sie über Ihren Mobilfunkanbieter ein. In der Regel ist das über den Kundenservice, zum Beispiel über die Hotline oder den Online-Login, möglich. Teilweise können Sie Drittanbieter auch per App ausschließen. Einige wenige Handyanbieter haben Drittanbieter direkt von Anfang an abgeschaltet.
Wie Sie genau vorgehen, wenn Sie Drittanbieter bei Ihrem Handy-Anbieter sperren lassen wollen, haben wir weiter oben aufgelistet. Sie erfahren aber grundsätzlich alle Details auch beim jeweiligen Kundenservice. Die Möglichkeit der Drittanbietersperre ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie haben also in jedem Fall die Möglichkeit, Abofallen zu deaktivieren.
Welche Nachteile hat die Drittanbietersperre?
Bei Drittanbieter-Dienstleistungen handelt es sich nicht nur um Abofallen oder ungewollte Dienste. Stattdessen nutzen auch Online-Ticket-Dienste oder Fahrkarten-Apps das WAP-Billing. Sie können über die Handyrechnung also auch einen Parkschein lösen, eine Fahrkarte für den Bus oder die Bahn kaufen oder Eintrittstickets für Veranstaltungen bestellen. Mit einer eingerichteten Drittanbietersperre ist das jedoch nicht möglich.
Bei einigen Mobilfunkanbietern entscheiden Sie selbst, welche Art von Drittanbietern Sie aussperren wollen. So stellen Sie sicher, dass Sie zum Beispiel Fahrkarten, Parkscheine oder Eintrittstickets weiterhin bequem per App und über die Handyrechnung nach Bedarf kaufen können. Abo-Fallen oder kostenpflichtige Anbieter können Sie auf diese Weise aber dennoch vermeiden.
Kann ich die Drittanbietersperre aufheben oder abschalten?
Möchten Sie die Drittanbietersperre abschalten, um zum Beispiel Fahrkarten kaufen zu können, dann kontaktieren Sie dafür Ihren Mobilfunkanbieter. Entweder per Hotline oder über Ihr Online-Kundencenter.
Gibt es weitere Möglichkeiten, mich vor versteckten Kosten oder Abo-Fallen zu schützen?
Die einzige Möglichkeit, sich ohne Drittanbietersperre vor Abo-Fallen und ungewollten Zusatzkosten zu schützen, ist die regelmäßige Kontrolle der Handyrechnung: Falls Sie ungewollt ein Abonnement abgeschlossen haben, sollten Sie dieses so schnell wie möglich kündigen und beim Handyanbieter beanstanden. Generell sollten Sie beim mobilen Surfen vorsichtig sein und vermeintlich kostenfreie Dienste, Hinweise auf Gewinnspiele oder Werbeanzeigen sorgfältig prüfen, bevor Sie diese abschließen, installieren oder auswählen.
Wer einige Möglichkeiten des WAP-Billing nutzen will (zum Beispiel Fahrkarten per App kaufen) kann auch versuchen, beim Handyanbieter nur einige Drittanbieter abzuschalten bzw. die Sperre für den Fahrkarten-Dienst aufzuheben. Das funktioniert aber nicht bei jedem Handyanbieter.
Was mache ich, wenn ich Drittanbieter noch nicht gesperrt habe und bereits in eine Abofalle geraten bin?
Der Gesetzgeber schützt mit seiner sogenannten »Button-Lösung« vor Abofallen: Demnach müssen alle Kauf-Schaltflächen (= Buttons) so beschriftet sein, dass deutlich zu erkennen ist, dass eine Zahlung getätigt wird. War das nicht der Fall und sind Sie in die Abofalle getappt, sollten Sie den Rechnungsbetrag beanstanden.
Wenn Sie ungewollte Abbuchungen auf Ihrer Handyrechnung entdeckt haben, sollten Sie sich also möglichst schnell an Ihren Handyanbieter wenden. Grundsätzlich müssen Kosten für ein ungewolltes Abonnement (Abo-Falle) nicht von Ihnen übernommen werden. Der Verbraucherschutz hilft Ihnen in diesem Fall weiter. Aber: Es hilft nicht, die Handyrechnung einfach selbst zu reduzieren. Sie müssen eine schriftliche Beanstandung formulieren und darin auflisten, welche Posten nicht Vertragsbestandteil Ihrer Handyrechnung sind. Dies muss innerhalb von 8 Wochen erfolgen. Eine Vorlage dazu finden Sie zum Beispiel bei der Verbraucherzentrale (kostenlos als PDF herunterladen und ausfüllen).
Kündigen Sie möglichst schnell alle Abos, unabhängig davon, ob Sie die Zahlungen beanstanden oder nicht. Wenn Sie nicht wissen, wer hinter den zusätzlichen Abbuchungen steckt (zum Beispiel, weil der Anbieter auf der Handyrechnung nicht ausgewiesen wird), muss Ihr Mobilfunkanbieter darüber Auskunft erteilen.
Übrigens: Auch, wenn Sie nachträglich eine Drittanbietersperre einrichten, bleiben bestehende Abos weiter aktiv und verursachen monatliche Kosten. Diese müssen also in jedem Fall noch gekündigt werden, um in Zukunft von der Handyrechnung zu verschwinden.
Linktipps:
- Verbraucherzentrale mit Tipps zur Drittanbietersperre sowie Musterschreiben
- Verbraucherzentrale zur Smartphone-Abzocke
- Tipps zur Hilfe bei Smartphone-Abzocke (ZDF Mediathek, Video)
- ZDFzoom zur Handy-Abo-Falle (Reportage vom 31.5.2017)
- Stiftung Warentest: Handy-Abofallen: Telekom will sich um Beschwerden kümmern (letzter Abruf am 29.1.2018)