Sogenannte Ping-Anrufe sorgten in der Vergangenheit für viel Ärger bei den Mobilfunkkunden. Damit soll jetzt Schluss sein: Die Bundesnetzagentur führt zum 15. Januar 2018 die Preisansage-Pflicht ein.
Wer Anrufe in bestimmte Länder tätigt, muss durch den Provider in Zukunft über den geltenden Minutenpreis informiert werden.
Sollten Sie also auf einen sogenannten Ping-Call hereinfallen, haben Sie nach der Preisansage für Auslandsanrufe die Gelegenheit, den Verbindungsaufbau rechtzeitig abzubrechen.
Die sogenannte Tarifansage ist dabei keine Neuerung, denn ein ähnliches Prinzip gilt bereits seit August 2012 für Call-by-Call-Anrufe.
Preisansage-Pflicht: Kosten-Schutz bei Ping-Anrufen
Die Preisansage-Pflicht dient als Kosten-Schutz. Wer einen Ping-Anruf erhält und zurückruft oder generell einen Anruf in bestimmte Länder mit hohen Minutenpreisen tätigt, muss vor dem Rufaufbau über den geltenden Tarif informiert werden. Sie erhalten also noch vor der Verbindung zum Anrufer eine Information über die zu erwartenden Kosten.
Nach der Preisansage erhalten Sie die Gelegenheit, den Anruf noch abzubrechen. Die Tarifansage ist kostenlos, erst nach dem Verbindungsaufbau darf der Provider abrechnen.
Was sind Ping-Calls?
Ping-Anrufe sind eine typische Kostenfalle geworden. Wenn Sie einen Ping-Anruf erhalten, klingelt Ihr Handy ein Mal beziehungsweise so kurz, dass Sie keine Chance haben, den Anruf tatsächlich entgegenzunehmen. Dahinter steckt eine Betrugsmasche: Wer wissen will, wer hinter dem Anruf steckt, ruft einfach zurück. Der Anruf verbindet Sie mit einem ausländischen Anschluss, zum Beispiel einer Bandansage. Der Rückruf wird mit hohen Preisen von mehreren Euro pro Minute berechnet – lukrativ für die Betrüger, aber teuer für Sie.
Warum fallen so viele Mobilfunk-Kunden auf den Ping-Anruf herein und wählen Rufnummern aus Tunesien, Somalia oder Sierra Leone? Die Anrufe erfolgen aus Ländern, deren internationale Vorwahl schnell mit lokalen Vorwahlen verwechselt werden kann. Erhalten Sie einen verdächtigen Anruf, dann achten Sie auf die »Doppel-Null« ganz am Anfang der Nummer.
Die Bundesnetzagentur listet einige Beispiele auf:
Im Herbst 2017 hatten die Ping-Calls stark zugenommen. Allein im Oktober und November 2017 gingen über 50.000 Beschwerden bei der Bundesnetzagentur ein, während der Bundesnetzagentur zwischen Januar und September 2017 lediglich rund 15.000 Fälle bekannt sind.
Verpflichtende Tarifansage nur für ausgewählte Länder
Die Tarifansage-Pflicht gilt vorerst nur für Anrufe in 22 Staaten. In der Liste befinden sich Länder, aus denen Ping-Anrufe bekannt sind sowie Staaten, deren Vorwahl leicht mit einer lokalen Ortsvorwahl verwechselt werden kann.
Burundi (00257), Tschad (00235), Serbien (00381), Seychellen (00248), Tunesien (00216), Elfenbeinküste (00225), Guinea (00224), Sudan (00249), Marokko (00212), Tansania (00255), Benin (00229), Mali (00223), Uganda (00256), Madagaskar (00261), Albanien (00355), Bosnien-Herzegowina (00387), Somalia (00252), Liberia (00231), Malediven (00960), Jemen (00967), Mazedonien (00389), Sierra Leone (00232) und im Global Mobile Satellite System (00881)
Preisansage nur für Handy-Anrufe?
Laut Pressemitteilung der Bundesnetzagentur sollen ausdrücklich Mobilfunkanbieter die Preisansage umsetzen. Festnetz-Anrufe sind laut dieser Information nicht von der neuen Regelung betroffen.
Als generellen Hinweis rät die Bundesnetzagentur dazu, Anrufe aus dem Ausland nur anzunehmen, wenn Sie diese tatsächlich erwarten oder zuordnen können.
Tarifansage-Pflicht bei Call-by-Call-Anrufen
Die Tarifansage ist schon seit dem 1. August 2017 für Call-by-Call-Anrufe Pflicht.
Was ist Call-by-Call? Im Call-by-Call-Prinzip wählen Sie eine Vor-Vorwahl (auch als Sparvorwahl bezeichnet).
Die Folge ist, dass nicht nach dem Minutentarif Ihres Providers abgerechnet wird: Sie zahlen weniger für Ihre Telefonate. Da aber viele Call-by-Call-Anbieter ihre Tarife unvermittelt und drastisch erhöhten, schaltete die Bundesnetzagentur die Tarifansage-Pflicht dazwischen. Seitdem wird vor der Verbindung zum Gesprächsteilnehmer eine Preisansage dazwischengeschaltet. Allerdings: In Zeiten von Allnet-Flatrates sind Call-by-Call-Anrufe selten geworden.
Quellen und Linktipps:
- Wikipedia mit Informationen zum Call-by-Call-Prinzip
- Bundesnetzagentur: Welche Preisansagepflicht besteht für den Anbieter? (zuletzt abgerufen am 5. Dezember 2017)