Laut Urteil des Bundesgerichtshofs sind SMS-TAN-Gebühren, wie sie bereits von einigen Banken erhoben werden, rechtens.
Der Versand einer SMS mit Tan-Nummer zur Durchführung einer Überweisung im Online-Banking ist somit laut BGH erlaubt.
Eine kleine Einschränkung gibt es dabei allerdings: Die SMS Tan Gebühr darf nur erhoben werden, wenn Sie die Tan tatsächlich erfolgreich verwenden, also eine Zahlung durchführen.
Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen, der die mangelnde Preistransparenz aufgrund zusätzlicher Gebühren, speziell bei der Kreissparkasse Groß-Gerau, bemängelt hatte.
SMS-TAN-Gebühren dürfen laut BGH-Urteil in Rechnung gestellt werden
Jetzt wurde die bei vielen Banken ohnehin gängige Praxis vom Bundesgerichtshof bestätigt: Gebühren für die SMS-TAN sind rechtens.
Im Falle der Kreissparkasse Groß-Gerau wurden für jede SMS pauschal 10 Cent in Rechnung gestellt. Diese Praxis schränkte der BGH jedoch ein: Die SMS-TAN muss verwendet werden, damit die Gebühr erhoben werden darf.
BGH-Urteil zum SMS-TAN Versand
Das Urteil mit dem Aktenzeichen XI ZR 260/15 enttäuschte die Verbraucherzentrale, auch wenn generelle Gebühren für das TAN-Verfahren per SMS den Banken untersagt bleiben. Denn ursprünglich hoffte der Verbraucherzentrale Bundesverband auf eine grundsätzliche Abschaffung der SMS-Tan-Gebühren. Und somit auf mehr Preistransparenz.
Bundesgerichtshof-Urteil: Verbraucherzentrale bemängelt Gebühren-Chaos bei Banken
Denn bei einem Banken-Wechsel wird längst nicht auf den ersten Blick klar, welche Gebühren anfallen. So gibt es monatliche Kontoführungsgebühren, weitere Gebühren, etwa für die Kreditkarte, Einmalzahlungen für TAN-Lesegeräte sowie Gebühren für die SMS-Tan. Auch Gebühren für Einzahlungen und Abhebungen sind bei vielen Banken mittlerweile Praxis.
SMS-TAN-Gebühren mit Einschränkung gültig
Der BGH bestätigte nun die Praxis der Gebühren-Erhebung. Schränkt jedoch gleichzeitig die Banken ein: Die Gebühr für eine SMS-TAN darf nicht grundsätzlich beim Versand der SMS abgerechnet werden. Vielmehr ist wichtig, dass die Tan-Nummer tatsächlich genutzt wird. Die Richter führten etwa Phishing-Versuche oder den Log-Out aus dem Online-Banking aufgrund der zeitlichen Überschreitung als Gründe an.
Steigende Kosten für Bankkonten betrifft auch SMS TAN Gebühren
Klar, die Banken argumentieren, dass ihnen eben durch den Versand der SMS-Tan Kosten entstehen. In Zeiten von Allnet-Flatrates sowie SMS-Flatrates und grundsätzlich günstigen Handyverträgen sowie steigenden Kontoführungsgebühren fällt es vielen Verbrauchern jedoch schwer, diese Extra-Gebühr einfach hinzunehmen.
Ob es bei der SMS-Tan-Gebühr bleibt, ob Banken das Urteil nun dahingehend umsetzen, dass SMS grundsätzlich kostenfrei werden oder ob der TAN-Versand per Kurzmitteilung früher oder später grundsätzlich gestrichen wird und stattdessen die Tan-Lesegeräte vermehrt zum Einsatz kommen (die bei Kosten von rund 10 Euro ja erst ab etwa 90 bis 100 Überweisungen wirklich günstiger sind), bleibt aktuell noch offen.
Quellen und Linktipps:
- Bundesgerichtshof mit Urteil (Aktenzeichen XI ZR 260/15) vom 25. Juli 2017
- Spiegel.de, Welt.de und Golem.de über das SMS-Tan-Urteil
- Verbraucherzentrale zum Tan-Nummern-Urteil