Was gilt: Garantie oder Gewährleistung? Beide Begriffe werden immer wieder im gleichen Zusammenhang genannt.

Doch es handelt sich um zwei ganz unterschiedliche Fälle.
Während die gesetzliche Gewährleistung gegenüber dem Händler besteht, ist die Garantie eine freiwillige Leistung des Herstellers.
Was das genau für Sie bedeutet und welche grundsätzlichen Unterschiede und Regelungen Sie kennen sollten, haben wir für Sie zusammengestellt.
Garantie oder Gewährleistung?
In einigen Fällen können Sie statt zur überteuerten Handyversicherung zu greifen auch Garantieansprüche geltend machen oder die Gewährleistung nutzen.
Doch längst nicht alle Schäden werden abgedeckt. Und nicht immer haben Sie überhaupt Anspruch auf eine Garantie.
Nachfolgend die wichtigsten Unterschiede.
Was ist die Gewährleistung?
Die Gewährleistung, auch: Mängelhaftung, ist gesetzlich im BGB (ab § 437 BGB) geregelt. Kaufen Sie Neuware, haben Sie einen 24-monatigen Gewährleistungsanspruch beim Händler.

Die Gewährleistung bezieht sich dabei auf Mängel, die schon beim Kauf des Artikels bestanden. Als Zusatz-Regelung gibt es dementsprechend die sogenannte Beweislastumkehr.
Nehmen Sie die Gewährleistung innerhalb der ersten sechs Monate nach Kaufdatum in Anspruch, liegt die Beweislast beim Verkäufer beziehungsweise Händler. Der Verkäufer muss einen Beweis erbringen, dass Sie den Schaden verursacht haben.
Wollen Sie die Gewährleistung dagegen sechs Monate nach Kauf oder später in Anspruch nehmen, müssen Sie beweisen, dass der Mangel schon bei Kauf bestand. Dieser Nachweis ist entsprechend schwierig.
Sie können zwar auf die Kulanz des Händlers hoffen, gesetzlich festgeschrieben ist der Beweis durch den Händler jedoch nur bei einer Inanspruchnahme der Gewährleistung in den ersten sechs Monaten.
Gewährleistung beim Händler: Reparatur, Ersatz oder Rückgabe?
Tritt die Gewährleistung ein, muss der Händler nachbessern. Entweder, indem er das mangelhafte Produkt repariert oder austauscht. Dafür darf der Händler keine Gebühren verlangen. Auch eine Minderung des Kaufpreises ist möglich.
Gesetzlich stehen dem Händler bis zu zwei Versuche zur Nacherfüllung laut § 440 BGB zu. Wurde der Fehler danach nicht behoben, können Sie eine Rückerstattung des Kaufpreises verlangen.
Gewährleistung bei B-Ware
Beim gewerblichen Verkauf von Gebrauchtware gilt eine verkürzte Gewährleistung von 12 Monaten. Das gilt jedoch nicht für B-Ware, die an sich neu ist und lediglich etwa im beschädigten Karton verschickt wird. So zumindest das Oberlandesgericht Hamm in einem Urteil vom 16.1.2014. Dem Heise.de-Berichte zufolge darf B-Ware nicht prinzipiell als gebraucht eingestuft und damit mit einer kürzeren Gewährleistung versehen werden.
Was ist die Garantie?
Die Garantie ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Es handelt sich vielmehr um eine freiwillige Leistung des Herstellers (und nicht des Händlers). Gilt eine Garantie, dann greift diese grundsätzlich zusätzlich zur Gewährleistung.

Sie haben also keinen generellen Anspruch auf die Garantie. Bewirbt der Hersteller jedoch eine Garantie explizit, muss diese auch (laut den festgelegten Bestimmungen bei Erwerb des Artikels) eingeräumt werden.
Der Hersteller entscheidet dabei selbst, wie lange die Garantieansprüche gelten und was genau abgedeckt wird. Üblich sind Garantiezeiten von 12 Monaten beziehungsweise 24 Monaten.
Dabei sollten Sie die Ware ganz normal und wie vorgesehen verwenden. Ein Handy-Diebstahl oder ein Wasserschaden zählt nicht als Garantiefall (es sei denn, Sie kaufen ein Handy, das explizit mit der IP-68-Norm, also als wasserdicht, beworben wird).
Auch Verschleißteile fallen meistens nicht unter die Garantieregelungen, so schließt Samsung beispielsweise grundsätzlich Verschleißteile von der Garantie aus.
Beachten Sie: Während Sie Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Händler geltend machen, wenden Sie sich im Garantiefall direkt an den Hersteller.
Hersteller-Garantie: Apple, Samsung, LG, Huawei, Sony im Überblick
Jeder Hersteller kann für die Garantie eigene Regelungen bestimmen. Was bei welchem Handy-Hersteller gilt, sehen Sie in der nachfolgenden Übersicht:
- Apple
› Hardware von Apple: 12 Monate Garantie
› Verschleißteile sowie die Apple Watch sind ausgenommen
› alle Informationen direkt bei Apple, weitere Details im letzten Abschnitt - Samsung
› Smartphones und Tablets: 24 Monate
› Akkus: 12 Monate
› Zubehör: 6 Monate
› alles Weitere auf der Samsung-Aktionsseite - LG
› Smartphones und Tablets: 24 Monate
› Akkus, Ladegeräte, Headsets (Zubehör): 6 Monate
› Details gibt es direkt bei LG - Huawei
› Smartphones und Tablets: 24 Monate
› Akkus und Ladegeräte: 6 Monate
› Kopfhörer: 3 Monate
› Nachlesen können Sie die Bestimmungen bei Huawei - Sony
› Garantie-Bestimmungen rufen Sie über Ihr Handy ab
› dazu gehen Sie ins Einstellungen-Menü und schauen unter »Über das Telefon«, »Rechtliche Hinweise« nach
› Hilfe gibt es auch beim Support von Sony
iPhone Garantie mit Apple Care+: Sonder-Regelung
Apple Care+ bietet eine Garantie von bis zu zwei Jahren. Zwar greift natürlich auch bei Apple die 24-monatige Gewährleistung, doch erfahrungsgemäß ist der nach sechs Monaten notwendige Beweis, dass der Mangel bereits von Anfang an vorlag, recht schwierig.
Anders als bei anderen freiwillig gewährten Garantieleistungen ist Apple Care+ kostenpflichtig. Zusätzlich wird im Falle einer Reparatur eine Gebühr von mindestens 29 Euro erhoben. Die Zusatz-Garantie lässt sich Apple also teuer bezahlen. Wir empfehlen, vor Abschluss noch einmal genau in die Vertragsbedingungen und ins Kleingedruckte zu schauen.
Linktipps:
- gesetze-im-internet.de ab § 437 Rechte des Käufers bei Mängeln (BGB)
- Wikipedia zur Gewährleistung
- heise.de: Keine Kürzung der Gewährleistung bei „B-Ware“
- Apple Care Plus Garantiebestimmungen bei Apple