Das Smartphone ist mittlerweile überall dabei. Auch auf langen Autofahrten. Doch welche Regeln gelten in Sachen Handy am Steuer? Dürfen Sie einen Anruf annehmen oder wegdrücken? Und welche Strafen gelten?

Aktuell ist das Thema Smartphone am Steuer wieder in den Medien präsent. Grund ist die geplante Straf-Verschärfung, um das Handyverbot am Steuer durchzusetzen.
Seit Juni 2017 gibt es neue Vorschläge, über die der Bundesrat am 22. September 2017 abstimmen soll. So soll das Bußgeld stark angehoben sowie ein Fahrverbot eingeführt werden. Schließlich stellt das Handy am Lenkrad ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar.
Mit diesen Tipps wird es einfacher, hinter dem Lenkrad aufzupassen. Denn im Straßenverkehr gilt: Volle Konzentration!
Handy am Steuer: Ist das erlaubt?
Kurze Frage, kurze Antwort: Nein, wenn Sie auf der Straße unterwegs sind, gilt absolute Konzentration auf den Verkehr. Ein Handy lenkt ab. Nicht nur das Tippen einer Nachricht oder ein kurzer Blick in die E-Mails: Schon das Wegdrücken eines Anrufs ist nicht erlaubt. Denn die Hände gehören ans Lenkrad und der Blick auf die Straße, auch wenn die Nachricht noch so wichtig ist und Sie Ihre Frei-Einheiten noch schnell aufbrauchen wollen. Denn auch wenn Sie nur mal kurz checken wollen, wer da durchklingelt: Unfälle passieren auch, wenn Sie nur für Sekunden abgelenkt sind.
Als grundlegende Regel sollten Sie sich deshalb merken: Das Handy darf nicht in die Hand genommen werden. Dazu zählt auch, mal schnell den Ton abzuschalten oder einen Anruf wegzudrücken: In der StVO heißt es dazu:
»Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss«.
Was sind die Strafen, wenn ich ein Handy am Steuer nutze?
Derzeit wird ein Verstoß gegen dieses Verbot mit einem Punkt in Flensburg und einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro bestraft. Entsprechende Gesetze gibt es bereits seit 2001. Auskunft darüber gibt die Straßenverkehrsordnung (StVO,§ 23, 1a).
Höhere Bußgelder, neue Verordnung: Bundesrat-Abstimmung am 22. September 2017
Auf dem Tagesordnungspunkt 43 der Bundesrat-Sitzung vom 22. September 2017 steht die 53. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften. Darin enthalten sind auch die schon länger diskutierten höheren Strafen für die Handy-Nutzung am Steuer.
Die Bußgelder sollen demnach von 60 Euro auf mindestens 100 Euro angehoben werden. Im Falle einer Gefährdung oder einer Sachbeschädigung aufgrund des Handys am Steuer soll das Bußgeld bei 150 Euro beziehungsweise 200 Euro liegen, außerdem kann ein einmonatiges Fahrverbot ausgesprochen werden. Weiterhin soll die Handy-Nutzung mit einem Punkt in Flensburg bestraft werden.
Zudem soll die Verordnung nun nicht mehr nur Handys und Smartphones, sondern weitere technische Geräte wie Tablets oder E-Book-Reader umfassen. Virtual Reality Brillen dürften generell nicht am Steuer getragen werden.
Wer beim Radfahren auf das Handy schaut, muss in Zukunft mit einem Bußgeld in Höhe von 55 Euro (statt zuvor 25 Euro) rechnen.
Außerdem soll ein Vermummungsverbot am Steuer ergänzt werden. Burka, Maske oder Schleier sollen nicht mehr am Steuer erlaubt sein, um eine Identifizierung bei Verkehrsdelikten (etwa Blitzer-Fotos) zu ermöglichen.
Darf ich das Handy im Auto nutzen?
Eine Ausnahme gibt es: Mit einer Freisprechanlage sind Telefonate im Auto erlaubt. Dann können Sie also auch unterwegs auf der Autobahn Ihre Allnet-Flatrate ausschöpfen. Bringen Sie Ihr Handy am besten in einer Halterung an: Denn auf’s Display tippen dürfen Sie sehr wohl. Zum Beispiel, um einen Anruf anzunehmen oder die Uhrzeit zu checken. Nur in die Hand nehmen dürfen Sie das Handy nicht.
Falls Sie parken und den Motor abgestellt haben, dürfen Sie das Handy dagegen nutzen. Wichtig: Der Motor muss wirklich aus sein. Wer bei laufendem Motor an der Ampel steht oder den Motor bereits gestartet hat, um zum Beispiel auszuparken, und sein Handy ohne Halterung nutzt, muss mit einem Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen. Das bestätigt auch immer wieder die aktuelle Rechtsprechung.
Gibt es Tipps, um das Handy zu ignorieren?
Klar, gerade an der Ampel ist die Versuchung groß, mal schnell auf eine Nachricht zu antworten.
- Am besten schalten Sie Ihr Handy auf stumm, bevor Sie ins Auto steigen. Oder Sie schalten ganz ab.
- Verstauen Sie Ihr Handy sicher, zum Beispiel in einer Tasche: Wenn Sie das Mobiltelefon nicht ständig im Blick haben, fällt es leichter, die Ablenkung zu ignorieren.
- Falls Sie eine Halterung beziehungsweise eine Freisprechanlage nutzen: Bringen Sie das Handy an, bevor Sie den Motor starten. Nur dann sind Sie auf der sicheren Seite.
Linktipps:
- Straßenverkehrsordnung (Handy am Steuer in Paragraph 23, Abschnitt 1a)
- Deutsche Anwaltsauskunft mit gesetzlicher Regelung, aktueller Rechtsprechung und Hinweisen zur Handy-Nutzung im Auto
- deutschlandfunk.de mit geplantem Fahrverbot (2. Juni 2017)
- Grunddrucksache auf Bundesrat.de (53. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften, Abruf am 21.9.2017)