
Sie möchten Ihren Handytarif wechseln, um durch diesen Anbieterwechsel einen günstigeren Handyvertrag zu nutzen? Denn vor allem der Preis ist ja dabei ausschlaggebend: Wer bereit ist, den Anbieter zu wechseln, kann regelmäßig von den sinkenden Preisen auf dem Mobilfunkmarkt profitieren.
Ein Anbieterwechsel ist aber auch sinnvoll, wenn Sie mit Ihrem Handynetz unzufrieden sind und sich vom neuen Tarifanbieter besseren Empfang und eine bessere Sprachqualität erhoffen. Welche Tipps Sie beim Handyanbieter-Wechsel beachten sollten und wie es am besten klappt, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Handyanbieter wechseln: Mit diesen Tipps klappt es!
Lohnt sich ein Mobilfunkanbieter-Wechsel überhaupt? Insbesondere bei älteren Verträgen ist das meistens der Fall: Denn neuere Tarife bieten meist mehr Leistung zu einer niedrigeren Grundgebühr. Auch ein Wechsel in ein besseres Handynetz ist empfehlenswert, wenn Sie an Ihrem Standort keinen guten Empfang haben.
Per Handytarifwechsel den günstigsten und besten Handytarif finden

Günstige Handyverträge sind immer häufiger anzutreffen. Entsprechend groß ist die Auswahl. Die besten Mobilfunk-Tarife haben wir in einem eigenen Beitrag nach Netz für Sie zusammengestellt. So ist es zum Beispiel gar nicht mal selten, einen Handyvertrag für unter 10 Euro zu finden. Speziell der Blick in das Angebot der Mobilfunk-Discounter lohnt sich: Denn Handyverträge vom Netzbetreiber selbst sind meist teurer, als die Angebote der Handymarken, die lediglich die Netz-Infrastruktur mitnutzen.
Auf der Suche nach dem passenden Handyvertrag sollten Sie neben der Grundgebühr und dem Netz auch die Inklusiv-Leistungen nicht aus dem Auge verlieren: Benötigen Sie eine Allnet-Flatrate? Wollen Sie LTE nutzen? Wie viel Datenvolumen brauchen Sie? Beantworten Sie sich diese Fragen im Vorfeld, ist die Suche wesentlich einfacher.
Beim Handytarife-Wechsel Kündigungsfristen im laufenden Handyvertrag beachten
Bevor Sie jedoch den Handyanbieter wechseln, sollten Sie sich über die Kündigungsfrist beim alten Handytarife-Anbieter informieren. Haben Sie einen Handyvertrag mit Laufzeit abgeschlossen, sollten Sie rechtzeitig kündigen: Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel drei Monate vor Vertragsende bei einer Laufzeit von 24 Monaten. Wenn Sie die Frist verpassen, dann verlängert sich die Vertragslaufzeit automatisch um ein weiteres Jahr.
In Tarifen ohne Laufzeit können Sie jederzeit kündigen. Die Frist liegt in der Regel bei einem Monat beziehungsweise bei 30 Tagen zum Monatsende. Wenn Sie also Mitte des Monats kündigen, dann tritt die Kündigung Anfang des übernächsten Monats in Kraft. Kündigen Sie also Mitte April, dann gilt die Kündigung ab dem 1. Juni.
Handyanbieter wechseln und neue Handynummer erhalten oder Rufnummer mitnehmen?

Die Möglichkeit der Rufnummernportierung ist gesetzlich verankert. Bei einem Vertragswechsel dürfen Sie also Ihre Mobilfunknummer zum neuen Anbieter mitnehmen. Ein wenig Aufwand ist schon erforderlich: Am einfachsten klappt’s, wenn Sie direkt beim Wechsel des Tarifs beim neuen Anbieter angeben, dass Sie Ihre Mobilfunknummer mitnehmen wollen.
Der alte Anbieter erhebt eine Gebühr in Höhe von 25 Euro bis 30 Euro für den Wechsel, die Sie aber teilweise oder sogar vollständig vom neuen Anbieter zurückbekommen. Achten Sie auf Hinweise wie »Wechselbonus« oder »Rufnummernmitnahmebonus« beim neuen Anbieter. Außerdem sollten Sie berücksichtigen, dass Ihre persönlichen Daten beim alten und neuen Anbieter übereinstimmen (Name, Anschrift, Geburtsdatum). Sonst schlägt die Portierung fehl.
Neuen Handyvertrag nach einem Tarifwechsel online abschließen!
Wenn Sie sich für einen neuen Handyanbieter entschieden, bereits gekündigt und alle Formalitäten für eine Rufnummernmitnahme erledigt haben, können Sie Ihren neuen Vertrag abschließen. Am einfachsten ist es, wenn Sie Ihren Handyvertrag online abschließen. Denn dazu sind nur wenige Klicks erforderlich. Das Starterset mit SIM-Karte und den nötigen Vertragsunterlagen wird Ihnen meist kostenlos per Post zugeschickt.
Falls weitere Unterlagen, zum Beispiel eine Kopie Ihres Personalausweises erforderlich sind, erfahren Sie dies im Bestellvorgang. Wenn Sie Ihre Rufnummer mitnehmen wollen, geben Sie das am besten direkt beim Tarifwechsel an. Achten Sie außerdem darauf, alle persönlichen Angaben korrekt zu hinterlegen, damit die Portierung reibungslos ablaufen kann. Achten Sie bei der Dateneingabe auf eine gesicherte Verbindung. Diese ist am Schloss-Symbol ganz oben direkt neben der Adresszeile im Browser zu erkennen.
Wichtige Fragen und Antworten zum Mobilfunkanbieter-Wechsel
Haben Sie weitere Fragen zum Handyanbieter-Wechsel? In den folgenden Abschnitten finden Sie die häufigsten Fragen und dazu passende Antworten.
Gibt es die Möglichkeit, den Handytarif vor Vertragsende zu wechseln?
Sie haben einen Handyvertrag mit Laufzeit abgeschlossen und möchten vor Ablauf der Mindest-Laufzeit kündigen? Zum Beispiel bereits nach 12 Monaten, also 1 Jahr vor Ablauf der Laufzeit? Das ist in der Regel nicht möglich. Denn bei Vertragsschluss verpflichten Sie sich, zwei Jahre lang Grundgebühren zu bezahlen. Einige Tarifanbieter gestatten eine vorzeitige Kündigung. In der Regel ist das jedoch mit weiteren Kosten verbunden: Denn Sie müssen in diesem Fall die noch ausstehenden Grundgebühren bis Vertragsende begleichen. Zahlen Sie beispielsweise eine Grundgebühr von monatlich 25 Euro und läuft Ihr Vertrag noch weitere 10 Monate, dann beträgt die fällige Summe 250 Euro.
Es macht somit keinen großen Unterschied, ob Sie Ihren Vertrag behalten und sozusagen neben einem neuen Vertrag laufen lassen oder ob Sie vorzeitig aussteigen: Die restlichen Gebühren zahlen Sie in jedem Fall. Zudem haben Sie ja die Möglichkeit, Ihre Rufnummer unabhängig von einer Kündigung portieren zu lassen. Ein Neuabschluss mit Rufnummernmitnahme ist somit möglich, aber eben mit Zusatzkosten verbunden. Die aus den Grundgebühren beim alten und beim neuen Anbieter besteht.
Einfacher ist es da bei einem Handytarif ohne Laufzeit: In diesem Fall kommen Sie recht schnell aus Ihrem Vertrag heraus, lediglich eine Kündigung ist erforderlich.
Was ist das Sonderkündigungsrecht?
Es gibt eine spezielle Regelung, wenn Sie vorzeitig aus Ihrem Vertrag herauswollen. Das ist das sogenannte Sonderkündigungsrecht. Dieses wird auch als außerordentliches Kündigungsrecht bezeichnet. Es tritt in Kraft, wenn Ihr Anbieter zum Beispiel die Grundgebühr während der Vertragslaufzeit erhöht oder Zusatzkosten einführt. Kurz: Das außerordentliche Kündigungsrecht gilt, wenn wesentliche Vertragsbedingungen einseitig verändert werden. Das kommt zwar selten vor, ist aber möglich: Ein Beispiel ist zum Beispiel die Erhöhung der Grundgebühr bei winSIM, die durch das Ende des EU-Roamings begründet wird.
Welche Regelungen gelten bei der Rufnummernmitnahme?
Wenn Sie Ihren Handyanbieter wechseln und Ihre alte Rufnummer mitnehmen wollen, dann sollten Sie einige Regelungen beachten: So müssen beispielsweise Ihre beim alten Anbieter hinterlegten Daten vollständig mit den persönlichen Daten übereinstimmen, die Sie beim neuen Anbieter hinterlegen. Das betrifft zum Beispiel Ihren Namen, die Anschrift und das Geburtsdatum. Eine Kündigung des alten Handyvertrags ist nicht erforderlich, denn eine Rufnummer kann auch aus einem bestehenden Vertrag heraus mitgenommen werden.
Wenn Sie einen Prepaid-Tarif nutzen, ist eine Verzichterklärung erforderlich. Nur dann gibt der alte Handyanbieter Ihre Rufnummer für die Portierung frei. Berücksichtigen Sie außerdem, dass Kosten von meist 25 Euro bis 30 Euro bei einer Rufnummernmitnahme anfallen.
Linktipps:
- Sonderkündigungsrecht bei Wikipedia (allgemeine Grundlagen)