Vielleicht haben Sie einen günstigeren Handytarif gefunden und möchten jetzt Ihren Handyvertrag kündigen?

Damit die Kündigung des Mobilfunkvertrags reibungslos abläuft, gilt es, einige Fristen einzuhalten. Diese unterscheiden sich, je nachdem, ob Sie einen Tarif mit oder ohne Laufzeit nutzen.
Außerdem gibt es einige weitere Fragen: Muss die Handyvertrag-Kündigung per Post erfolgen oder reicht eine E-Mail aus? Was muss in einer Kündigung überhaupt stehen? Gibt es Vorlagen der Muster? Muss ich einen Prepaid-Handytarif überhaupt kündigen? Wann lohnt sich eine Kündigung überhaupt? Und warum will mein Handyanbieter mich nach der Kündigung noch einmal kontaktieren?
In den folgenden Abschnitten haben wir einige Tipps für Ihre erfolgreiche Mobilfunkvertrag-Kündigung zusammengestellt. Damit sollte die Kündigung Ihres aktuellen Tarifs bei der Telekom, Vodafone, o2 oder einem anderen Anbieter schnell über die Bühne gehen.
Handyvertrag kündigen: Fristen und Termine
Welche Fristen gilt es bei der Kündigung des Handyvertrags einzuhalten? Das kommt ganz darauf an, ob Sie einen Handyvertrag mit Laufzeit oder einen Tarif ohne Laufzeit nutzen.
Handyvertrag Kündigungsfrist: Tarife mit Laufzeit

Nutzen Sie einen Handytarif mit Laufzeit? Dann liegt die Mindestlaufzeit sehr wahrscheinlich bei 24 Monaten. Sie sind demnach für zwei Jahre an den Handytarif und dessen Konditionen gebunden. Es gibt aber auch Ausnahmen: Bei Tarifhaus und im BESSER MOBILE Tarif binden Sie sich zum Beispiel für vergleichsweise kurze 6 Monate.
Grundsätzlich gilt aber: Erst nach Ablauf der Mindest-Vertragslaufzeit können Sie den Handyanbieter wechseln. Klar, Sie können auch zwei Verträge parallel laufen lassen, zahlen dann aber beispielsweise die doppelte Grundgebühr und die doppelten Anschlusskosten.
Kündigen Sie nicht, verlängert sich die Vertragslaufzeit automatisch um ein weiteres Jahr. Ärgerlich, wenn Sie also kurz nach Ablauf der Kündigungsfrist ein gutes Angebot entdecken, aber weiterhin gebunden sind. Denn nicht immer können Sie auf die Kulanz der Handyanbieter setzen.
Außerdem spricht für das Kündigen des Handyvertrags, dass in vielen günstigen Tarifen die monatliche Grundgebühr nach Ablauf der Vertragslaufzeit automatisch steigt. Dann würden Sie also draufzahlen.
Einen Sonderfall stellt die außerordentliche Kündigung dar.
3 Monate Kündigungsfrist beachten – sonst Vertragsverlängerung
Bei einem Tarif mit Laufzeit beträgt die Kündigungsfrist in der Regel drei Monate zum Monatsende, ansonsten folgt die (passive) Vertragsverlängerung für meist 12 Monate.
Das bedeutet: Wenn die Mindestvertragslaufzeit zum 30. September endet, dann sollten Sie spätestens zum 30. Juni 2017 kündigen.
Noch besser ist es, mit einigen Wochen Vorlauf zu kündigen. Keine Sorge: Bis zum Vertragsende bleiben die Tarif-Konditionen gleich. Sie telefonieren, surfen und zahlen in jedem Fall bis zum Vertragsende weiter. Auch wenn eine Rufnummernportierung noch vor Vertragsende durchgeführt wird. Dann erhalten Sie eine neue Handynummer für Ihren alten Handytarif.
Die aktuell besten Handytarife sammeln wir übrigens in einer eigenen Übersicht.
Handytarif Kündigung ohne Laufzeit
In Handytarifen ohne Laufzeit können Sie theoretisch jederzeit raus. Einige Tarife werben mit täglicher Kündigungsmöglichkeit. In der Regel sollten Sie aber eine Frist von 30 Tagen, meist zum Monatsende, einplanen. Soll heißen: Wenn Sie Ihren Handytarif ohne Laufzeit zum 20. Juni kündigen, dann läuft Ihr Tarif bis 31. Juli 2017 weiter.
Details finden Sie in den jeweiligen Tarifbestimmungen des Anbieters.
Muss ich Prepaid-Tarife kündigen?

Sie nutzen einen Prepaid-Handytarif und zahlen keine Grundgebühr? Im Prinzip ist eine Kündigung dann überhaupt nicht erforderlich, oder? Wenn Sie über einen längeren Zeitraum hinweg kein Guthaben mehr aufladen und den Tarif nicht mehr nutzen, wird dieser meist wegen Inaktivität vom Anbieter gekündigt.
In einigen alten Tarifen gibt es eine Gebühr bei Nichtbenutzung. Schauen Sie also ins Kleingedruckte und kündigen Sie gegebenenfalls selbst, wenn Sie diese Kosten vermeiden wollen. Stellen Sie außerdem sicher, dass sich kein Guthaben mehr auf Ihrer Prepaid-Karte befindet. Und beantragen Sie gegebenenfalls die Auszahlung Ihres Restguthabens auf ein Bankkonto.
Wenn Sie Ihre Rufnummer aus dem Prepaid-Tarif mitnehmen wollen, benötigen Sie eine sogenannte Verzichterklärung. Nur dann wird Ihre Handynummer für den neuen Tarif freigegeben.
Handyvertrag kündigen: Muster-Vorlage für Eilige
Was gehört in das Anschreiben, wenn Sie Ihren Handyvertrag kündigen? Diese Informationen müssen Sie für eine optimale Zuordnung nennen:
- das aktuelle Datum
- Ihren Namen, Anschrift und Geburtsdatum
- Ihren Kündigungswunsch (»Hiermit kündige ich …«)
- Ihre Kundendaten (Handynummer, Kundennummer)
- das Datum, zu dem Sie kündigen möchten bzw. die Angabe zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Kündigung des Vertrags mit Online-Kündigungsdienst?
Es gibt auch einige Online-Kündigungsdienste wie volders.de und aboalarm.
Diese haben Adressen und Vorlagen für die meisten Anbieter bereits zusammengestellt.
Für Sie ist die Kündigung somit noch ein wenig einfacher. Sie sparen sich etwa die Suche nach der Anbieter-Anschrift und den Versand.
In der Regel ist die Kündigung über einen solchen Dienst kostenlos, es gibt jedoch auch Premium-Dienste, die etwa für den Versand per Einschreiben Gebühren verlangen und sogenannte Sicherheitspakete verkaufen.
Beachten Sie auch, dass Sie bei einer Kündigung über einen dritten Dienst mit Ihren Daten bezahlen – und gegebenenfalls kurz danach auf Sie zugeschnittene Werbung (etwa für neue Handytarife) erhalten.
Kündigung des Mobilfunkvertrags per Post oder E-Mail?

Mittlerweile sind Sie nicht mehr an die Kündigung per Brief gebunden: Seit Oktober 2016 ist die Kündigung auch per E-Mail, Fax oder SMS zulässig. Allerdings gilt diese Regelung nur verbindlich, wenn Sie den Tarif nach dem 30.9.2016 abgeschlossen haben.
Dabei löst die sogenannte Textform die Schriftform ab. Soll heißen: Ein einfacher Text reicht aus. Die Kündigung muss von Ihnen nicht mehr unterschrieben werden.
Sie können Ihre Handyvertrag-Kündigung also auch per E-Mail absenden. Sie müssen den Kündigungswunsch jedoch klar formulieren und die oben genannten Formalitäten einhalten. So muss der Vertrag eindeutig Ihrer Handynummer bzw. Kundennummer zugeordnet werden können.
Unter Bundesregierung.de steht dazu: »In Zukunft kann jeder etwa seinen Handyvertrag auch per E-Mail oder Fax kündigen. Er muss keinen Brief mehr schreiben.«
Mobilfunkvertrag-Kündigung beim Tarifanbieter – nicht beim Netzbetreiber
Beachten Sie, dass Sie Ihre Kündigung in jedem Fall an Ihren Tarifanbieter senden müssen. Nicht etwa an den Netzbetreiber.
In welchem Netz sind Sie unterwegs? Wenn Sie zum Beispiel direkt beim Netzbetreiber Telekom einen MagentaMobil-Tarif nutzen, dann senden Sie Ihre Kündigung an die Telekom. Wenn Sie dagegen congstar nutzen, dann sind Sie zwar im Telekom-Netz unterwegs, senden Ihre Kündigung aber direkt an congstar.
Hier die Übersicht mit Tipps zur Kündigung bei ausgewählten Tarif-Anbietern:
Kündigungsbestätigung anfordern
Wenn Sie nicht mehr per Post (bzw. per Einschreiben) kündigen, haben Sie keinen Nachweis über den Eingang der Kündigung. Fordern Sie deshalb eine Kündigungsbestätigung an. Damit erhalten Sie einen Nachweis darüber, dass Ihre Kündigung fristgerecht eingegangen ist.
Zur Sicherheit rät die Verbraucherzentrale außerdem dazu, die Kündigung etwa im E-Mail-Ausgang abzuspeichern. Auch ein Ausdruck samt Absende-Zeitpunkt kann ein Beleg für die erfolgte Kündigung sein.
Ob die Eingangsbestätigung, die Sie über einige E-Mail-Programme anfordern können, ausreicht, ist laut Verbraucherzentrale rechtlich bislang nicht geklärt.
Vorsicht vor Rückholer-Angeboten nach Handytarif-Kündigung
Logisch, dass die Handyanbieter Sie nicht als Kunden verlieren wollen. Deshalb ist es gut möglich, dass Sie nach der Kündigung etwa telefonische Nachfragen zum Grund Ihrer Kündigung erhalten. Mit dem Ziel, Sie als Kunden zurückzugewinnen. Oft haben Tarifanbieter dann ein besseres Angebot in petto. Darauf können Sie sich einlassen, sollten aber alle Details und Konditionen erfragen und sich die Tarifkonditionen schriftlich geben lassen.
Übrigens: Haben Sie nicht eingewilligt, dass der Handyanbieter Sie telefonisch kontaktiert, dann erhalten Sie oft eine SMS mit der Nachfrage, dass Sie sich telefonisch beim Anbieter melden sollen. Sie müssen der Bitte um Rückruf allerdings nicht nachkommen. Sind Sie sich sicher, dass Sie aus dem Vertrag rauswollen, dann ignorieren Sie die Nachfrage einfach. Die Kündigung ist in jedem Fall verbindlich, auch wenn Ihr Anbieter in seiner SMS oder E-Mail Fragen zur Tarif-Kündigung ankündigt.
Linktipps:
- Bundesregierung.de zur Kündigung per E-Mail
- Tipps der Verbraucherzentrale zur E-Mail-Kündigung
- Informationen zur Kündigung bei der Telekom, bei Vodafone und bei o2