Immer mehr Mobilfunkanbieter bieten richtig günstige Verträge an. Kein Wunder, dass ein Wechsel da attraktiv ist. Doch wer will schon all seine Kontakte über eine neue Handynummer informieren?
Dank Rufnummernmitnahme ist das gar nicht mehr erforderlich: Sie behalten ihre bisherige Mobilfunknummer, wenn Sie zu einem ganz anderen Anbieter wechseln. Und bleiben wie gewohnt erreichbar.
In Zeiten von billigen Handyverträgen ist ein Tarifwechsel somit einfach wie nie. Wir verraten, wie die Rufnummernportierung klappt und was Sie beim Vertragswechsel berücksichtigen sollten.
Übrigens: Wenn Sie sich entscheiden, Ihre Handynummer zu einem neuen Anbieter mitzunehmen, lässt sich nicht mehr ermitteln, in welchem Netz Sie unterwegs sind. Sonst ist das ja anhand der Vorwahl auf einen Blick möglich.
Rufnummernmitnahme auf einen Blick: Gebühren, Fristen, Gesetze
Der Ablauf der Rufnummernmitnahme (auch Portierung oder Rufnummernportierung genannt) ist recht einfach: Sie kündigen Ihren Handyvertrag und schließen einen neuen Tarif ab. Außerdem müssen Sie natürlich den alten und den neuen Tarifanbieter über Ihren Wunsch, die Rufnummer mitzunehmen, informieren.
Was wann und wie möglich ist, fassen wir nachfolgend kurz zusammen. Im Anschluss daran finden Sie alle wichtigen Details zur Portierung ausführlich beschrieben.
Checkliste Rufnummernportierung: Das sollten Sie wissen
Ganz zu Anfang einige Fakten zur Rufnummern-Mitnahme, die Sie auf jeden Fall kennen sollten:
- Die Möglichkeit der Mitnahme einer alten Handynummer in einen neuen Vertrag ist gesetzlich geregelt, und zwar im Telekommunikationsgesetz. Ein Handyanbieter muss Ihnen per Gesetz also die Mitnahme der Mobilfunknummer anbieten.
- Für die Freigabe einer Handynummer kann der alte Mobilfunkanbieter eine Gebühr erheben, von der er meistens auch Gebrauch macht. Maximal erlaubt der Gesetzgeber eine Gebühr in Höhe von 30,72 Euro. Rund 25 Euro bis 30 Euro sind die Regel.
- Im Gegenzug erhalten Sie oft vom neuen Anbieter eine Gutschrift, wenn Sie eine Nummer in den neuen Vertrag mitbringen. Diese ist jedoch freiwillig.
- Die Mitnahme der Handynummer ist jederzeit möglich. Auch von einem laufenden Vertrag. In diesem Fall sollten Sie berücksichtigen, dass Sie die Grundgebühr bis zum Vertragsende des alten Tarifs doppelt zahlen. Für den alten Handyvertrag erhalten Sie eine neue Nummer, bis dieser ausläuft. Sie können den alten Handyvertrag mit der neu zugewiesenen Nummer auch dauerhaft behalten (Opt-In).
- Bei der Rufnummernmitnahme gelten folgende Fristen:
- Nach Kündigung des Vertrags ist die Portierung in der Regel bis zu 30 Tage nach Vertragsende möglich.
- Die Portierung ist maximal 120 Tage (rund 4 Monate) vor Vertragsende möglich. Schließen Sie also besonders früh einen neuen Tarif ab, sollten Sie dies ebenfalls beachten.
- Eine Portierung ist außerdem auch ohne Kündigung jederzeit möglich. Diese Option wird Opt-In genannt.
- Sie können eine Rufnummernmitnahme bereits bei Vertragsschluss beim neuen Anbieter beantragen. Das ist jedoch keine Pflicht: Die Portierung kann auch nachträglich in Auftrag gegeben werden.
- Stellen Sie sicher, dass Ihre Daten beim neuen und beim alten Anbieter exakt übereinstimmen. Zum Beispiel, wenn Sie umgezogen sind. Achten Sie außerdem darauf, ob Sie womöglich einen Zweitnamen angegeben haben – das muss dann auch beim neuen Anbieter der Fall sein. Falls die Änderung Ihres Namens oder Ihrer Adresse notwendig ist, müssen Sie dies in jedem Fall vor Vertragsende vornehmen lassen.
- Wechseln Sie lediglich den Tarif (erfolgt also kein Anbieterwechsel), ist die Rufnummernmitnahme nicht gesetzlich abgesichert. Einige Anbieter sind jedoch kulant und ermöglichen die Portierung dennoch.
Anleitung: So klappt die Rufnummernmitnahme
Je nachdem, ob Sie die Portierung aus einem Prepaid-Handyvertrag oder einem Tarif mit Laufzeit vornehmen wollen und ob Ihr Vertrag bereits gekündigt wurde oder noch aktiv ist, gehen Sie bei einer Portierung unterschiedlich vor. Wir haben einige Fallbeispiele für Sie zusammengestellt. So klappt es ganz bestimmt.
Handynummer portieren: Zum Vertragsende
Sie nutzen einen Vertrag mit Laufzeit und möchten nach 24 Monaten zu einem anderen Anbieter wechseln? Wenn Sie Ihre Handynummer mitnehmen wollen, sollten Sie die folgenden Schritte beachten:
- Checken Sie Ihre persönlichen Daten beim alten Anbieter und teilen Sie diesem mögliche Änderungen (Anschrift, vollständiger Name, korrektes Geburtsdatum) mit.
- Anschließend können Sie kündigen. Beachten Sie die Kündigungsfrist von 3 Monaten bei einer Laufzeit von 24 Monaten. Sonst verlängert sich die Laufzeit um ein weiteres Jahr.
- Jetzt können Sie Ihren neuen Vertrag abschließen. Im Idealfall wechseln Sie zum Zeitpunkt des Ende Ihres alten Vertrags. Achten Sie beim Neuabschluss darauf, dass Ihre persönlichen Daten mit denen beim alten Anbieter hinterlegten (Anschrift, vollständiger Name, korrektes Geburtsdatum) genau übereinstimmen.
- Geben Sie gleich bei Abschluss an, dass Sie Ihre alte Rufnummer mitnehmen möchten. Das erleichtert den Portierungsprozess.
- Sie erhalten eine neue SIM-Karte, alle Vertragsunterlagen sowie eine neue Handynummer, die Sie bis zum Zeitpunkt der Portierung nutzen können. Wann die Portierung erfolgt, erfahren Sie auf den Tag genau vom neuen Anbieter.
- Der früheste Portierungstermin liegt 120 Tage vor Laufzeitende des alten Vertrags.
Mobilfunknummer nachträglich portieren (Mitnahme nach Vertragsende)
Auch eine nachträgliche Handynummernportierung ist möglich. Also eine Rufnummernmitnahme, obwohl Sie Ihren alten Tarif bereits gekündigt und einen neuen Tarif abgeschlossen haben. Meist ist eine Portierung bis zu 30 Tage nach Vertragsende möglich, erfragen Sie aber die genauen Fristen bei Ihrem Tarifanbieter – teils ist die Mitnahme auch länger möglich. Ist die Frist abgelaufen, wird die Nummer neu vergeben beziehungsweise komplett abgeschaltet.
Wie Sie auch nach Vertragsende die Portierung beantragen, erfragen Sie ebenfalls bei Ihrem Anbieter. Viele Anbieter stellen Formulare für diesen Zweck bereit. Auch bei einer nachträglichen Handynummernportierung gilt: Die hinterlegten persönlichen Daten müssen beim alten und neuen Anbieter übereinstimmen. Sonst schlägt die Portierung fehl.
Handynummer mitnehmen auch ohne Kündigung (Mitnahme aus einem bestehenden Vertrag)
Die klassische Variante der Handynummernmitnahme ist sicherlich die Portierung nach Kündigung des alten Vertrags und direkt bei Abschluss des neuen Tarifs. Das Gesetz gibt aber vor, dass eine Rufnummernmitnahme jederzeit möglich sein muss. Also auch vor Laufzeitende. Wollen Sie Ihre Handynummer aus einem bestehenden Vertrag mitnehmen, sollten Sie folgende Aspekte beachten:
- Checken Sie Ihre persönlichen Daten beim alten Anbieter und teilen Sie diesem mögliche Änderungen (Anschrift, vollständiger Name, korrektes Geburtsdatum) mit.
- Jetzt beantragen Sie ein Opt-In beim alten Anbieter. Dabei handelt es sich um die vorzeitige Rufnummernmitnahme. Dabei ist eine Portierung innerhalb von 90 Tagen möglich, auch wenn keine Kündigung vorliegt.
- Im Anschluss daran entscheiden Sie sich für Ihren neuen Handyvertrag. Bei Vertragsschluss geben Sie an, dass Sie eine bestehende Handynummer mitnehmen wollen und achten darauf, die beim alten Anbieter hinterlegten Daten (Anschrift, vollständiger Name, korrektes Geburtsdatum) zu nutzen.
- Sie erhalten wie gewohnt alle Vertragsunterlagen, die neue SIM-Karte und den Portierungstermin vom neuen Anbieter.
- Beim alten Anbieter erfolgt durch die Opt-In-Option keine Kündigung: Ihr Vertrag bleibt weiterhin zu den üblichen Gebühren bestehen. Sie erhalten vom alten Anbieter eine neue Handynummer, mit der Sie den Tarif weiter nutzen können.
Rufnummer aus einem Prepaid-Tarif mitnehmen
In Prepaid-Tarifen laden Sie selbst Guthaben auf Ihre Karte. Oft handelt es sich um Handytarife ohne Grundgebühr, die Sie je nach Wunsch mit Zusatzoptionen ergänzen können (zum Beispiel monatliches Datenvolumen oder eine Telefonie-Flatrate). Damit der Mobilfunkanbieter (zum Beispiel ALDI TALK) die alte Handynummer zur Portierung freigibt, müssen Sie eine Verzichtserklärung abgeben. Nur mit der sogenannten Verzichtserklärung ist die Freigabe und Portierung der Handynummer möglich. Ob Sie die Rufnummer in einen neuen Prepaid-Vertrag oder in einen Handytarif mit Laufzeit mitnehmen, spielt keine Rolle, beides ist möglich.
Da bei einem Prepaid-Tarif in der Regel von der Karte und nicht vom Bankkonto abgebucht wird, sollten Sie außerdem sicherstellen, dass sich mindestens 30 Euro, also die Portierunngsgebühr, auf der Karte befinden. Buchen Sie deshalb gegebenenfalls vor der Mitnahme Guthaben nach.
Rufnummer aus einem Prepaid-Tarif portieren: Schritt-für-Schritt-Anleitung
- Stellen Sie zuerst sicher, ob die beim alten Anbieter hinterlegten Daten (vollständiger Name, Anschrift, Geburtsdatum) noch stimmen. Lassen Sie diese ansonsten ändern.
- Überprüfen Sie außerdem, ob Sie noch mindestens 30 Euro Guthaben für die Portierung auf Ihrer Prepaid-Karte haben. Erfragen Sie sicherheitshalber die Portierungsgebühr beim alten Anbieter. Wenn sich nach der Portierung noch Guthaben auf der Karte befindet, ist der Anbieter verpflichtet, dieses auszuzahlen.
- Erstellen Sie eine Verzichtserklärung und senden Sie diese an den Tarifanbieter. Viele Anbieter haben Mustervorlagen erstellt., die Sie nutzen können (Verzichtserkläung von congstar). Dort tragen Sie nur noch Ihre persönlichen Daten ein.
- Jetzt können Sie den neuen Tarif abschließen: Geben Sie im Bestellverlauf an, dass Sie Ihre Handynummer mitnehmen wollen und achten Sie darauf, beim neuen Anbieter die gleichen Angaben zu hinterlegen, wie beim alten Anbieter (vollständiger Name, Anschrift, Geburtsdatum).
- Sie erhalten Ihre Vertragsunterlagen samt SIM-Karte vom neuen Handyanbieter.
- Vorerst erhalten Sie eine neue Handynummer. Der Anbieter informiert Sie, zu welchem Termin die Portierung der alten Nummer in den neuen Tarif erfolgt. Erst zu diesem Termin sind Sie unter der alten Handynummer im neuen Tarif erreichbar.
- Denken Sie daran, beim alten Anbieter eventuell gebuchte Zusatzoptionen (Telefonie-Flatrate, Datenvolumen) zu kündigen.
Rufnummern-Mitnahme beim gleichen Anbieter (Tarifwechsel)
Ihr neuer Wunschtarif wird vom gleichen Mobilfunkanbieter umgesetzt? Oder Sie finden einen Tarif bei Ihrem Anbieter, der noch besser zu Ihren Bedürfnissen passt? Wenn Sie in einen neuen Tarif beim gleichen Anbieter wechseln wollen, gibt es laut Gesetz keinen Anspruch darauf, eine Rufnummer mitzunehmen.
Meist sind die Anbieter aber dennoch kulant und ermöglichen den Tarifwechsel mit Rufnummernportierung. Und zwar zu den üblichen Gebühren.
Die Portierung ist allerdings nur dann erforderlich, wenn Sie einen komplett neuen Tarif abschließen und eine neue SIM-Karte (und damit verbunden eine neue Handynummer) bekommen. Wenn Sie eine Zusatz-Option hinzubuchen, abwählen oder ersetzen möchten, dann ist die Portierung nicht erforderlich: Sie behalten Ihren regulären Tarif, es ändert sich nur etwas an den Tarifoptionen. Ihre alte Handynummer bleibt ohnehin bestehen.
Haken Sie aber am besten erst noch beim Kundenservice nach. Dort erfahren Sie, ob der Tarifwechsel auch anbieterintern möglich ist.
Linktipps:
- Rufnummernmitnahme bei der Bundesnetzagentur (Portierung und Kosten)
- Telekommunikationsgesetz bei Gesetze-im-Internet.de, zur Portierung ab §46