Die GMX.DE-Handytarife gehören zu den besten Mobilfunktarifen. Doch nach Ablauf der Mindestlaufzeit lohnt sich die Suche nach Alternativen. Wollen Sie bei GMX kündigen, gilt es, einige Details zu beachten.

So sollten Sie sich vor der GMX.DE Kündigung über geltende Fristen informieren. Ansonsten erhöht sich nämlich die Laufzeit Ihres Vertrags automatisch.
Was gehört eigentlich alles in eine Tarif-Kündigung an GMX Mobilfunk?
Und an welche Adresse sollten Sie das Schreiben senden? Welche Wege bieten sich generell für die Übermittlung Ihrer Kündigung an?
In diesem Beitrag stellen wir Wege und Tipps für die Kündigung Ihres Handyvertrags zusammen.
Außerdem sollten Sie sich rechtzeitig nach einer Alternative umsehen.
GMX Handytarif kündigen in Textform oder per Brief
Mittlerweile wird die Kündigung jedoch immer einfacher. Denn Sie müssen gar keinen eigens unterschriebenen Brief oder ein Fax senden. Denn für Ihre Kündigung an GMX reicht auch eine E-Mail, die Sie nicht extra unterschreiben müssen. Statt der Schriftform reicht also die Textform aus.
Lassen Sie sich aber in jedem Fall eine Kündigungsbestätigung geben. Der Nachweis über den fristgerechten Eingang ist und bleibt per Einschreiben noch immer am einfachsten. Tipps zur rechtlichen Situation bei der E-Mail-Kündigung erhalten Sie unter anderem bei der Verbraucherzentrale (Link weiter unten).
GMX.DE Vertrag kündigen: Adressen (Post, Brief, E-Mail, Service-Portal)
Beachten Sie: Bei einer Übermittlung per Fax oder Einschreiben sind Sie auf der sicheren Seite. Sie können aber auch per E-Mail GMX kündigen. Nutzen Sie das Kontaktformular, haben Sie allerdings keinen Nachweis über den Versand in der Hand. Umso wichtiger, beim Kundenservice nachzuhaken, falls Sie zeitnah keine Kündigungsbestätigung erhalten.
Laut GMX.DE-FAQ sind auch telefonische Kündigungen möglich. Dann sollten Sie sich ebenfalls eine schriftliche Bestätigung über das Vertragsende geben lassen. Außerdem sollten Sie damit rechnen, dass Sie telefonisch weitere Angebote (=Rückholangebote) erhalten.

Übrigens: Der Handytarif von GMX.DE wird durch 1&1 umgesetzt. Deshalb können Sie Kündigungen auch über Ihren Online-Login im 1&1-Service-Portal veranlassen.
- Per E-Mail: mobile-service[at]gmxnet[punkt]de
- Per Post* an:
› 1&1 Telecom GmbH – Kundenservice
› »Kündigung GMX«
› Eigendorfer Straße 57
› 56410 Montabaur - Über das Hilfecenter von 1&1
- Per Login im 1&1 Kundenportal, dort finden Sie zusätzliche Adressen und können außerdem Ihre Kündigung vornehmen
*) Alle Adressangaben ohne Gewähr. Checken Sie vor Versand der Kündigung, ob es gegebenenfalls eine Änderung der GMX.DE-Anschrift (zum Beispiel wegen Umzug) gab, am besten im Impressum des Anbieters. Stand der Daten: Juni 2017.
GMX Mobilfunk Kündigungsfristen
Der GMX.DE-Handytarif hat eine Laufzeit von 24 Monaten. Dementsprechend ist eine Kündigungsfrist von drei Monaten vor Vertragsende vorgesehen. Wollen Sie also eine Alternative zum GMX-Tarif abschließen, sollten Sie rechtzeitig kündigen.
Tipp: Vermerken Sie eine Erinnerung in Ihrem Kalender und nehmen Sie die GMX-Kündigung gegebenenfalls bereits nach 20 Monaten Vertragslaufzeit vor. So bauen Sie einen kleinen zeitlichen Puffer ein.
Geht Ihre Kündigung nicht rechtzeitig bei GMX ein, verlängert sich Ihr Handyvertrag automatisch um ein weiteres Jahr.
Alternativen zu GMX Mobilfunk
Am besten sehen Sie sich bereits vor Ihrer Kündigung nach einer Alternative zum GMX.DE Handytarif um. Identisch mit dem Vertrag von GMX.DE ist zum Beispiel der WEB.DE-Handytarif, der ebenfalls durch 1&1 umgesetzt wird.
Grundsätzlich hilft bei der Suche nach Alternativen ein Blick in den Handytarife-Vergleich.
Dort können Sie über die Schieberegler selbst einstellen, welche Tarif-Details Ihnen besonders wichtig sind und zum Beispiel nach monatlichem Budget, Netz oder Inklusiv-Minuten und Datenvolumen filtern.
Wollen Sie flexibel bleiben, dann haben wir an dieser Stelle eine Übersicht mit Tarifen ohne Laufzeit zusammengestellt. Beachten Sie auch die Tipps zum Wechseln des Handyanbieters.
Linktipps:
- Verbraucherzentrale.de zur Kündigung per Mail
- Regelung laut Bundesregierung.de (letzter Abschnitt) zur Kündigung per E-Mail