Ein Schubladenvertrag ist ein Handyvertrag, den Sie vor allem wegen der Zugaben abschließen.

Der Mobilfunkvertrag wird selbst nicht aktiv genutzt. Stattdessen geht es vor allem darum, ein aktuelles Smartphone (zum Beispiel aufgrund der niedrigen Zuzahlung) zu erwerben.
Die SIM-Karte selbst kommt gar nicht zum Einsatz. Sondern wird stattdessen in der Schublade (oder ganz woanders 😉 ) aufbewahrt.
Der Ausdruck Schubladenvertrag ist somit ein geflügeltes Wort, das sich im Sprachgebrauch für besonders günstige Handyverträge eingebürgert hat, die nur mit Hardware interessant sind.
Aber lohnt sich ein Vertrag für die Schublade überhaupt? Welche Nachteile sind mit einem solchen Handytarif verbunden?
Was ist ein Schubladenvertrag?
Bei einem Schubladenvertrag ist vor allem das Handy interessant: Bei einer geringen Zuzahlung ist der Wert des Smartphones höher als die Kosten, die die 24-Monatsraten für den Vertrag verursachen.
Die monatliche Grundgebühr ist somit niedriger als der Wert des Handys.
Einige Schubladenverträge legen weitere Hardware dazu, etwa Bluetooth-Lautsprecher. Dann wird es natürlich noch attraktiver.
Vorteile eines Schubladenvertrags

Klarer Vorteil ist der Preis: Beim Schubladenvertrag ist das Handy mit allen Vertragskosten günstiger als im Einzelkauf.
Der Schubladenvertrag ist somit eine etwas andere Art von Ratenkauf. Wollen Sie ein aktuelles Smartphones nutzen, können Sie dieses über den Vertrag finanzieren.
Sie bezahlen also monatlich eine geringe Gebühr und müssen keine große einmalige Summe aufbringen.
Unter dem Strich können Sie sogar mit einem Gewinn aus dem Tarif herausgehen.
Schubladenvertrag: Nachteile und Haken
Schubladenverträge sind selten. Kein Wunder: Für den Tarifanbieter muss sich der Abschluss ja ebenfalls lohnen. Und wenn die Kosten für die geschenkte Hardware nicht über die monatliche Grundgebühr hereingeholt werden können, macht der Provider ein Verlustgeschäft.
Deshalb sind einige Tarife mit SIM-lock oder Net-lock ausgestattet. Sie können das Smartphone dann nur beim entsprechenden Mobilfunk-Anbieter nutzen.

Ein Weiterverkauf oder das Nutzen des Handys mit einem anderen Tarif wird dadurch erschwert. Der Provider versucht dagegen, über teure Einheiten-Preise oder zum Beispiel eine Datenautomatik wieder Geld reinzuholen. Tarife mit Simlock sind allerdings selten geworden.
Möchten Sie den Schubladenvertrag zumindest zeitweise nutzen, dann seien Sie sich über mögliche Handy-Kostenfallen im Klaren. Das können besonders hohe Minutenpreise nach Verbrauch der Frei-Einheiten, eine Datenautomatik oder aber die Zubuchung von Testoptionen sein.
Übrigens: Es lohnt nicht, Schubladenverträge im großen Stil abzuschließen, um die Handys anschließend anderweitig zu verkaufen. Beachten Sie, dass der Abschluss von jedem Schubladenvertrag mit einer Schufa-Abfrage einhergeht. Bei negativen Schufa-Einträgen kann der Vertragsabschluss auch mal ablehnt werden.
Ganz wichtig: Kündigung nicht vergessen
Aus den Augen, aus dem Sinn. Wer die SIM-Karte in der Schublade verschwinden lässt und sein neues Handy zum Beispiel mit einem billigen Prepaid-Tarif nutzt, verpasst schon mal die Handyvertrags-Kündigung. Besonders ärgerlich ist das, wenn die Grundgebühr nach Ablauf der Mindestlaufzeit deutlich ansteigt. Gerade bei besonders günstigen Tarifen ist das gar nicht so selten. Merken Sie sich deshalb unbedingt die Kündigung vor.
Linktipps:
- Wikipedia-Beitrag zum Schubladenvertrag