Sind Sie Kunde bei o2 und möchten Ihren Handyvertrag bei o2 kündigen?

Eine Kündigung können Sie ohne Angaben von Gründen vornehmen. Es spielt also keine Rolle, ob Sie in ein anderes Netz wechseln wollen oder etwa einen günstigeren Vertrag gefunden haben.
Auf jeden Fall sollten Sie einige grundlegende Fakten bei der Kündigung Ihres o2-Vertrags beachten.
Welche Kündigungsfrist gilt? Wie übermitteln Sie Ihre Kündigung? Und was genau sollte in der Kündigung stehen? Welche Informationen dürfen nicht fehlen?
All das haben wir in diesem Beitrag für Sie zusammengestellt und gesammelt.
So sollte die o2-Kündigung und die Suche nach Alternativen ganz einfach von der Hand gehen.
o2 Handytarif kündigen in Textform ausreichend
Ihre Kündigung an o2 können Sie in Textform übermitteln. Das bedeutet, dass ein eigens unterschriebener Brief oder ein Fax nicht mehr notwendig sind. Sie können Ihre Kündigung auch auf anderen Wegen, etwa per E-Mail oder Kontaktformular übermitteln.
Denken Sie aber daran, dass Sie nur beim Einschreiben oder Fax einen Nachweis über die Zustellung erhalten. Details zur Kündigung per Mail erfahren Sie zum Beispiel bei der Verbraucherzentrale (Link weiter unten).
o2 Vertrag kündigen: Adressen (Post, Brief, Fax, Online-Portal)
Am sichersten ist die Kündigung per Einschreiben oder Fax. Sie können aber auch auf anderen Wegen kündigen.

Über Ihren Online-Login meino2 haben Sie die Möglichkeit, eine Kündigung vormerken zu lassen. Diese können Sie dann innerhalb der nächsten 10 Tage durchführen. Beachten Sie jedoch, dass o2 Sie möglicherweise mit Rückholer-Angeboten oder Angeboten zur o2-Vertragsverlängerung kontaktiert.
- Per Fax: (0) 1805 571 766
- Per Post* an:
› Telefónica Germany GmbH & Co. OHG
› Kundenbetreuung
› 90345 Nürnberg - Über den meino2-Login können Sie Ihre Kündigung vormerken
*) Alle Adressangaben ohne Gewähr. Checken Sie vor Versand der Kündigung, ob es gegebenenfalls eine Änderung der o2-Anschrift (zum Beispiel wegen Umzug) gab, am besten im Impressum des Anbieters. Stand der Daten: Juni 2017.
o2 Kündigungsfristen: Vertrag und Prepaid
In einem o2 Vertrag mit 24 Monaten Laufzeit beträgt die Kündigungsfrist drei Monate vor Vertragsende. Sie sollten diese Frist unbedingt einhalten, wenn Sie eine automatische Verlängerung vermeiden wollen. Und gegebenenfalls einen Puffer einbauen. Sprich: Bereits vier Monate vor Laufzeitende kündigen. So bleibt auch genug Zeit für die Suche nach Alternativen.
Bei der o2 Freikarte handelt es sich dagegen um ein Prepaid-Angebot. Dieses müssen Sie nicht zwangsweise kündigen. Wenn Sie alle eventuellen Zusatz-Optionen deaktivieren, dann zahlen Sie schließlich keine Grundgebühr. Sie können den Tarif also einfach auslaufen lassen, denn bei Nichtnutzung, beziehungsweise wenn kein Guthaben aufgeladen wird, deaktiviert o2 Prepaid-Karten von selbst.
Anders sieht es aus, wenn Sie Ihre Handynummer mitnehmen wollen. In diesem Fall sollten Sie eine Prepaid-Verzichtserklärung schreiben. Sonst ist die Freigabe nicht möglich.
Kündigung bei o2: Alternativen finden!
Wenn Sie eine Kündigung an o2 übermitteln möchten, dann sollten Sie sich rechtzeitig nach Alternativen umschauen. Möchten Sie nur weg vom Netzbetreiber, sind aber ansonsten mit dem Telefónica-Netz zufrieden, dann hilft vielleicht die Handytarife-Übersicht mit den besten Tarifen im o2-Netz. Wollen Sie auch das Netz wechseln, dann schauen helfen die Übersichten mit den besten D1-Tarifen und D2-Tarifen weiter.
Nutzen Sie auch unseren Handytarife-Rechner, dort können Sie sich Tarif-Empfehlungen nach Netz, Datenvolumen, Inklusiv-Einheiten und Budget anzeigen lassen.
Linktipps:
- Verbraucherzentrale.de zur Kündigung per Mail
- Kündigung per E-Mail: Regelung laut Bundesregierung.de (letzter Abschnitt)
- Informationen zur Telefónica bei Wikipedia