Wenn Sie Ihren Prepaid-Tarif nicht weiternutzen möchten, dann sollten Sie daran denken, sich rechtzeitig Ihr Prepaid Restguthaben auszahlen zu lassen.

Denn sobald Sie den Handytarif-Wechsel durchgeführt haben und Ihre Prepaid-Karte deaktiviert wird, verfällt auch Ihr Guthaben automatisch.
Aus diesem Grund sollten Sie sich rechtzeitig darüber informieren, wie Sie sich das eingezahlte Guthaben erstatten lassen können.
Zwar gibt es bislang keine Gesetze zur Prepaid-Auszahlung, aber zahlreiche Gerichte befassten sich bereits mit der Frage nach der Auszahlungspflicht. Und entschieden bislang zugunsten des Verbrauchers.
Wir fassen zusammen, wie Sie sich Ihr eingezahltes Prepaid-Guthaben zurückholen, welche Gerichtsurteile es dazu gibt und was Sie im Falle einer Rufnummernportierung bei der Guthaben-Auszahlung beachten sollten.
Alle Details zur Auszahlung lesen Sie in den folgenden Abschnitten nach.
Prepaid Restguthaben auszahlen lassen: Per Formular

Ganz egal, ob Sie jetzt einen Supermarkt-Handytarif nutzen oder sich eine billige Prepaid-Karte vom Netzbetreiber gesichert haben: Möchten Sie den Handytarif nicht weiternutzen, sollten Sie sich Ihr Prepaid-Guthaben zurückholen. Das ist zwar recht einfach möglich. Aber Sie müssen dafür selbst aktiv werden.
Gerade in Handytarifen ohne Grundgebühr sammelt sich schnell eine ordentliche Summe durch Aufladungen an. Denn Kosten für die Monatsoptionen fallen nicht an. Und wenn Sie dann auch noch selten telefonieren, bleibt das eingezahlte Prepaid-Guthaben auf der Karte.
Wollen Sie sich dieses zurückholen, dann können Sie ein Muster-Formular nutzen. Formulare der Netzbetreiber haben wir unten für Sie verlinkt. Es reicht aber auch ein einfaches Anschreiben. Vergessen Sie nicht Name und Anschrift, Bankverbindung, Ihre Handynummer sowie Ihre SIM-Karten-Nummer.
Prepaid Restguthaben: Rechtliche Regelungen
Insbesondere Verbraucherschützer prangerten in der Vergangenheit immer wieder die Praxis an, wie mit Prepaid-Guthhaben verfahren wurde. Dementsprechend liegt eine ganze Auswahl an Gerichtsurteilen vor, die in der Regel verbraucherfreundlich ausfallen.
Muss ich für die Auszahlung des Prepaid-Guthabens mit Gebühren rechnen?
Gebühren für die Auszahlung Ihres Prepaid-Restguthabens fallen nicht an.
Gibt es Ausnahmen von der Guthaben-Auszahlung in Prepaid-Tarifen?
Grundsätzlich gilt die Möglichkeit der Guthabenauszahlung nur für Beträge, die Sie selbst eingezahlt haben. Falls der Handyanbieter beispielsweise ein kostenloses Startguthaben dazulegt, können Sie sich dieses nicht auszahlen lassen.
Ist ja auch logisch: Denn bis die Ausweispflicht für Prepaid-Karten im Juli 2017 greift, könnten Sie mit dieser Methode verschiedene Prepaid-Karten erwerben, sich das Startguthaben auszahlen lassen und diese anschließend deaktivieren.
Achtung bei Mitnahme der Handynummer zu einem neuen Anbieter

Sie möchten Ihre bisherige Mobilfunknummer mitnehmen und im neuen Vertrag weiternutzen? Das ist grundsätzlich kein Problem und selbstverständlich auch möglich, wenn Sie bislang einen Prepaid-Handytarif nutzen. Allerdings sollten Sie beachten, dass sich vor der Portierung ausreichend Guthaben auf Ihrer Handykarte befindet. Denn für die Freigabe der alten Handynummer verlangt der alte Anbieter eine Gebühr von meist 25 Euro bis 30 Euro, die direkt von Ihrem Prepaid-Konto abgebucht wird.
Die günstigste, wenn auch komplizierteste Methode wäre, sich das Handyguthaben auszahlen zu lassen oder zu verbrauchen, die exakte Portierungsgebühr zu erfragen und dann exakt den Wert der Portierung als Guthaben neu aufzuladen. Beachten Sie aber, dass centgenaue Aufladungen meist nicht möglich sind.
Außerdem ist die Guthaben-Auszahlungen in der Regel bereits mit einer Prepaid-Verzichtserklärung identisch. Soll heißen: Die Prepaid-Karte wird mit der Guthaben.-Auszahlung gekündigt und kann nicht mehr weiter genutzt werden.
Alternativ können Sie, wenn Sie vorausplanen, überschüssiges Guthaben durch Telefonate, SMS oder Zusatz-Optionen noch verbrauchen, bevor Sie die Portierung durchführen.
Da die wenigsten Mobilfunkkunden mehr als 30 Euro auf ihre Prepaid-Karte laden, dürfte sich die Auszahlung bei einer Portierung ohnehin in der Regel erübrigen.
Automatische Kündigung bei Nicht-Aufladung
Prepaid-Guthaben darf zwar nicht verfallen, doch regelmäßige Aufladungen sind dennoch notwenig: Ansonsten können Sie aus dem Prepaid-Vertrag gekündigt werden. Ihre SIM wird dann deaktiviert. Vodafone gibt zum Beispiel an, dass der Prepaid-Tarif bei einer 15-Euro-Aufladung um weitere 9 Monate verlängert wird.
Linktipps und Quellen:
- finanztip.de mit Übersicht zu Gerichtsentscheiden zur Guthaben-Auszahlung
- Telekom-Formulare zur Auszahlung des Prepaid-Restguthabens
- Vodafone-Hilfe zur Restguthaben-Auszahlung
- o2-Formular zur Prepaid-Auszahlung
- Heise.de zum Entscheid des OLG München zum Verfall von Prepaid-Guthaben
- Verbraucherzentrale Bundesverband zum Gerichtsurteil des OLG Schleswig Holstein zur gebührenfreien Guthaben-Auszahlung
- dejure.org zum Urteil des LG Kiel (Prepaid-Guthaben-Erstattung muss ohne Bedingungen erfolgen)