Bestimmt haben Sie schon einmal etwas von den 1&1 Handytarifen gehört. Interessieren Sie sich für einen der Tarife, dann können Sie ganz einfach eine 1&1 Rufnummernmitnahme beauftragen.

Grundsätzlich können Sie eine Handynummernportierung sowohl aus einem gekündigten als auch aus einem laufenden Vertrag heraus zu 1&1 vornehmen.
Auch wenn Sie gerade eine Prepaid-Karte nutzen, verlieren Sie Ihre bestehende Mobilfunknummer bei einem Wechsel zu 1&1 nicht.
Und natürlich ist auch der umgekehrte Fall möglich. Nämlich eine Handynummer von 1&1 zu einem neuen Handy-Anbieter mitzunehmen.
Alle Details zur 1&1 Rufnummernportierung stellen wir auf dieser Seite für Sie zusammen.
1&1 Rufnummernmitnahme: So funktioniert es
Sie möchten zu 1und1 wechseln und Ihre alte Handynummer mitnehmen? Das ist im Prinzip ganz einfach. Wir erklären, wie die 1&1 MNP funktioniert und welche Fristen Sie beachten sollten.
1&1 MNP: Handynummer zu 1&1 mitnehmen: Ablauf & Fristen

Wenn Sie zu 1&1 wechseln und Ihre Handynummer mitnehmen möchten, dann ist der einfachste Weg über die Kündigung Ihres altes Vertrags.
Die Rufnummernmitnahme zu 1&1 können Sie bis zu 123 Tage (also rund vier Monate) vor Vertragsende beziehungsweise bis zu 80 Tage nach Ende Ihres alten Vertrags beauftragen.
Außerdem ist es wichtig, dass Ihre persönlichen Daten beim alten Anbieter noch stimmen.
Falls Sie in der Zwischenzeit umgezogen sind oder geheiratet haben, sollten Sie unbedingt Ihre Daten beim alten Anbieter aktualisieren lassen.
Denn während der Portierung erfolgt ein automatischer Datenabgleich: Name, Anschrift und Geburtsdatum müssen beim alten und beim neuen Anbieter genau übereinstimmen. Ist dies nicht der Fall, schlägt die Portierung fehl.
Am einfachsten klappt die Übernahme der Rufnummer, wenn Sie diese direkt bei Abschluss des neuen 1&1 Tarifs in Auftrag geben. Portierungen sind aber auch nachträglich über Ihren Online-Login (= 1&1 Control-Center) sowie telefonisch beim Kunden-Service möglich.
Die Portierung erfolgt dann entweder zum Ende Ihres alten Vertrags oder aber innerhalb von bis zu 7 Tagen nach Erhalt der neuen 1&1 SIM-Karte.
Den genauen Ablauf der Portierung können Sie sich auch nochmal in diesem Video anschauen:
Vorzeitige 1&1 Rufnummernportierung aus einem laufenden Vertrag heraus
Der alte Vertrag läuft noch länger als vier Monate oder Sie möchten den alten Tarif nicht kündigen, sondern weiterhin nutzen? In diesem Fall können Sie eine vorzeitige Portierung per Opt-In beauftragen.
Wenden Sie sich dann mit einer Portierungserklärung an Ihren alten Handyanbieter. Diese Erklärung ist vier Wochen lang gültig: In diesem Zeitraum können Sie die Portierung vornehmen, indem Sie bei 1&1 Ihren neuen Wunschtarif abschließen (oder die Portierung wie oben beschrieben nachträglich vornehmen). Die Rufnummernmitnahme funktioniert dann wie oben beschrieben. Nur dass Sie eben vom alten Anbieter eine weitere Handynummer mitgeteilt bekommen, unter der Sie in Ihrem alten Vertrag erreichbar bleiben.
Vorzeitige Portierung ≠ Kündigung
Beachten Sie: Die vorzeitige Handynummern-Mitnahme ersetzt nicht die Kündigung eines Vertrags. Sie nutzen in diesem Fall den alten Tarif mit neuer Nummer sowie parallel dazu den neuen 1&1 Tarif mit alter Mobilfunknummer. Beim alten Anbieter können Sie jedoch nach wie vor gemäß der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen kündigen.
Prepaid-Handynummer zu 1&1 mitnehmen
Falls Sie aktuelle einen Prepaid-Tarif nutzen, können Sie Ihre Rufnummer ebenfalls zu 1&1 portieren. Und zwar, indem Sie eine Prepaid-Verzichtserklärung verfassen. Diese ersetzt die klassische Vertragskündigung. Sie erklären damit gegenüber dem alten Anbieter, dass Sie auf Ihren alten Tarif inklusive Rufnummer verzichten. Erst nach Eingang Ihrer Verzichtserklärung kann die Mobilfunknummer zur Portierung freigegeben werden. Die übrigen Schritte (Datenabgleich, neuer Tarif bei 1&1) sind identisch.
Achten Sie außerdem darauf, dass sich auf Ihrer Handykarte ausreichend Guthaben befindet. Der alte Anbieter kann bis zu 30,72 Euro für die Rufnummernmitnahme verlangen, in der Praxis handelt es sich meistens um Beträge zwischen 25 Euro und 30 Euro.
Rufnummernmitnahme von 1&1 zu einem neuen Anbieter

Sie können Ihre Handynummer auch von 1&1 zu einem neuen Tarif-Anbieter mitnehmen.
Entweder kündigen Sie dazu bei 1&1 oder Sie nutzen das Opt-In Verfahren. Bei einer Kündigung ist die Portierung 123 vor Vertragsende oder bis zu 80 Tage nach Vertragsende möglich.
Das Opt-In-Verfahren können Sie in Ihrem Online-Kundencenter unter »1&1 Rufnummer freigeben« beauftragen. Sie haben für die Portierung dann 30 Tage Zeit. In diesem Fall teilt Ihnen 1&1 eine neue Handynummer mit, unter der Sie erreichbar sind. Wichtig: Sie nutzen in diesem Fall den 1&1 Tarif unter neuer Nummer weiter, die Portierungserklärung entspricht nicht einer Kündigung. Beachten Sie, dass sowohl bei 1&1 als auch beim neuen Anbieter, zu dem Sie mit Ihrer alten Handynummer wechseln, Grundgebühren anfallen.
Grundsätzlich sollten Sie sich bei der MNP von 1&1 zu einem neuen Anbieter an diese Reihenfolge halten:
- Neuen Tarif heraussuchen
- Daten bei 1&1 abgleichen (Name, Adresse, Geburtsdatum)
- Bei 1&1 kündigen oder Opt-In beantragen
- In den neuen Handyvertrag wechseln und beim neuen Anbieter direkt die Portierung in Auftrag geben
1&1 Portierungsgebühr für die Rufnummern-Freigabe
Für die Freigabe Ihrer alten Handynummer durch 1&1 wird eine Gebühr fällig. 1&1 bucht 29,90 Euro bei Ihnen ab.
Linktipps:
- 1&1 Merkblatt zur Rufnummernmitnahme (als PDF)